Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Ausschreibung einer Endpoint Protection Plattform (EPP) einschließlich Mobile Device Management (MDM)
TLLLR-IT-01/2023
Virenschutzsoftwarepaket (48760000)
Lieferauftrag
Ausschreibung einer Endpoint Protection Plattform (EPP)
einschließlich Mobile Device Management (MDM)
450.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Stuttgart (DE11, NUTS 2)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Naumburger Str. 98
07743 Jena
Endpoint Protection Plattform (EPP) einschließlich Mobile Device Management (MDM)
15.06.2023
14.06.2029
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
EVB-IT Dienstvertrag für abrufbare Dienstleistungen (siehe Fragen Wertungsschema).
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1. das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben, 2. das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt, 3. die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 33 UVgO
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.04.2023
11:00
- Deutsch (DE)
15.05.2023
29.03.2023
11:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.04.2023