Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503807
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Grabfeld
2.13000/93501_1
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Lieferauftrag
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 für die Freiwillige Feuerwehr Grabfeld
380.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Schmalkalden-Meiningen (DEG0B, NUTS 3)
Gemeinde Grabfeld, Hauptstraße 28, 98631 Grabfeld
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 - Fahrgestell, Aufbau und Beladung
380.000,00
EUR Euro
20.04.2023
30.06.2025
Varianten/Alternativangebote sind zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug), nicht älter als 6 Monate.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate.
Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt).
Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.;
Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN 9001.
Eine Referenzliste, die folgende Kriterien erfüllt:
Referenzzeitraum: 3 Jahre unmittelbar vor dem Datum der Veröffentlichung. Andere Zeiträume werden nicht berücksichtigt;
Referenzleistung: an öffentliche Feuerwehren gelieferte, auf Fahrgestellen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entsprechen, aufgebaute Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846. Andere Fahrzeugtypen werden nicht berücksichtigt;
Referenzmenge: Lieferung von mindestens fünf Fahrzeugen;
Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige;
Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr), der Fahrzeugtyp und der jeweilige Auftraggeber anzugeben. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind die entsprechenden
Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren mit Telefon- und Faxnummer binnen vier Werktagen mitzuteilen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.04.2023
14:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
19.04.2023
14:00
Gemeindeverwaltung Grabfeld, Hauptstr. 28, 98631 Grabfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23.03.2023
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