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Evaluation „Corona Wirtschaftshilfen des Bundes: Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Härtefallhilfen“

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26.02.2023 (letzte Änderung am 25.05.2023)

04.04.2023 09:00

IC4-23305/007#001

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Vergabestellen Z-FV und IC4

25.05.2023 07:45

2023/S 043-127498

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat I C 4
Telefon: +49 228-6154863
Hauptadresse: http://www.bmwk.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluation „Corona Wirtschaftshilfen des Bundes: Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Härtefallhilfen“

IC4-23305/007#001

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

Ausschließlich die drei geeignetsten, d.h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Optionale Laufzeitverlängerung: Im Vertrag wird eine Option für das BMWK festgelegt, wonach der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden kann (siehe Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung). Die Kosten für die optionalen Leistungen sind separat auszuweisen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (Eignung) sowie zuverlässige Unternehmen vergeben.

Die Eignung und Zuverlässigkeit sind mithilfe der untenstehenden Nachweise und Erklärungen zu belegen. Vor der Zuschlagserteilung holt die Zentrale Vergabestelle zu dem erfolgreichen Bieter zudem einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung ein. Außerdem führt die Zentrale Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieter gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz eine Abfrage im Wettbewerbsregister durch.

Die Nichterfüllung der Eignungskriterien oder der Zuverlässigkeit führen zum Ausschluss des Angebots.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft, deren Eignung oder Zuverlässigkeit während der Auftragsausführung entfällt, sind zu ersetzen. Unterauftragnehmer, zu denen während der Auftragsausführung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bekannt werden, sind ebenfalls zu ersetzen.

Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten von Unterauftragnehmern nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Der Austausch eines Unterauftragnehmers während der Auftragsausführung ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWK, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt wird sowie unter Zugrundelegung der Anforderungen des Teilnahmewettbewerbs nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.

Einen Unterauftragnehmer, der im Laufe der Auftragsausführung das entsprechende Eignungskriterium nicht mehr erfüllt oder der nicht mehr als zuverlässig gelten kann, muss der Auftragnehmer ersetzen.

Bewerber können zur Abgabe von formfreien Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (§ 50 VgV) nutzen, sofern die unten geforderten Inhalte der jeweiligen Eigenerklärung dort enthalten sind. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Zentrale Vergabestelle im Laufe der Angebotswertung gegebenenfalls mit kurzer Fristsetzung Nachweise zu den in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung enthaltenen Angaben anfordert, sofern dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens notwendig ist (§ 50 Abs. 2 VgV).

Für Eignungskriterien, die von einem Präqualifizierungssystem abgedeckt werden, kann anstelle von Einzelnachweisen ein Nachweis der Teilnahme am Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) erbracht werden.

Die Voraussetzungen zur Annahme der Zuverlässigkeit sowie die einzelnen Eignungskriterien und die Unterlagen (Nachweise und Erklärungen), mit denen die Erfüllung der Kriterien belegt wird, sind:

3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.

Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden.

Beleg: Vordruck mit Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Der Versicherungsschutz muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt in genannter Höhe bestehen.

3.3.3 Mindestjahresumsatz

Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im relevanten Geschäftsfeld der zu vergebenden Leistung von 1.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der - sofern verfügbar - letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.

Beleg: Vordruck mit Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz der - sofern verfügbar - letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im jeweils für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld können in diesem Falle summiert werden, um ggf. die Mindestanforderung erfüllen zu können.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.3.4 Ausreichendes Personal

Mindestanforderung: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende im inhaltlich für die Ausschreibung einschlägigen Geschäftsfeld (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der - sofern verfügbar - letzten drei Jahre.

Beleg: Vordruck mit Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den - sofern verfügbar - letzten drei Jahren. Dieser ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden soll. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gehören. Die Einzelansätze der inhaltlich einschlägigen Vollzeitäquivalente der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können ggf. summiert werden, um ggf. die Mindestanforderung erfüllen zu können.

3.3.5 Referenzen

Es sind Referenzen über mindestens zwei Aufträge pro unten ausgeführtem Kriterium vorzulegen. Dabei kann eine geeignete Referenz die Erfüllung mehrerer Kriterien belegen. Aus wettbewerblichen Gründen können Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren nach den untenstehenden Maßgaben berücksichtigt werden.

Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als drei Seiten (siehe Vordruck „Referenzblatt“) umfassen. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).

Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:

- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes

Mindestanforderungen: Einschlägige (Teil)Leistungen sind nach dem 01.01.2018 erbracht worden (auf das Datum des Vertragsschlusses selbst kommt es nicht an) - maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Sie müssen eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten umfassen sowie einen Mindestauftragswert der Beauftragung des Bewerbers von 25.000 Euro netto aufweisen.

- Auftraggeber/ Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten

Hinweise: Das BMWK behält sich vor, die Referenzen beim Auftraggeber/ Leistungsempfänger über die angegebenen Kontaktdaten zu überprüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.

- kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen

Hinweise: Die Referenzaufträge müssen in dem jeweiligen Kriterium mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/ Fachkunde/ Effizienz/ Verlässlichkeit des Bewerbers zulassen.

- Eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der entsprechenden nachstehend genannten Kriterien.

Hinweise: Referenzen können mehrere Kriterien abdecken und somit auch mehrfach aufgeführt werden. Bei Mehrfachnennung ist der Bezug der erbrachten (Teil)Leistung zu dem jeweiligen Kriterium klar darzulegen.

- Kriterium 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung/Evaluation von Förderprogrammen

- Kriterium 2: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung (inklusive Kausalanalyse)

- Kriterium 3: Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern im Rahmen einer Beauftragung im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder Datenanalysen

- Kriterium 4: Erfahrungen im Bereich der Datenaufbereitung von großen Datensätzen für wissenschaftliche Zwecke sowie im Bereich der ökonometrischen Auswertung großer Datenmengen

Beleg: Referenzblatt (Vordruck)

3.3.6 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen

Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

Beleg: Vordruck mit Erklärung obenstehenden Inhalts.

3.3.7 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe

Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile auszuführen.

Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck, siehe auch 3.2.3).

3.3.8 Zuverlässigkeit

Anforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung - soweit bereits möglich - von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.

3.3.9 Nichtvorliegen Russland-Bezug gem. VO (EU) 2022/576 vom 08.04.2022

Anforderungen: Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs

Beleg: Eigenerklärung mit entsprechend vorgegebenem Inhalt (Vordruck).

3.4 Ausführungsbedingungen

Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag (Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung) gewährleisten.

3.5 Bewertung der Teilnahmeanträge und Bewerberauswahl (siehe Vergabeunterlage "Verfahrensbeschreibung ab Seite 12)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

04.04.2023

09:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

26.04.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 04.04.2023 bis 09:00 Uhr eingestellt worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.

Wenn bis zum 26.04.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 23.03.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 3
Postleitzahl: 11019
Ort: Berlin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 3
Postleitzahl: 11019
Ort: Berlin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.02.2023



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