Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung - Sektoren
Richtlinie 2014/25/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503341
I.6)
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme TETRA Funksystem
Rübelandbahn Digitalfunk
Funkempfänger (32344200)
Lieferauftrag
Die Fels Netz GmbH möchte die Bahnstrecke „Rübelandbahn“, die von 38889 Blankenburg (Harz) bis zu Werk Hornberg, 38875 Elbingerode (Harz) verläuft, mit einem digitalen TETRA Funksystem versorgen.
II.2)
Beschreibung
Harz (DEE09, NUTS 3)
Es sollen 6 TETRA Funkzellen mit je zwei Trägern an 6 verschiedenen Standorten entlang der Bahnstrecke installiert werden. Hinzu kommen einige notwendige Netzwerkkomponenten, sowie die nötigen Zug- und Handfunkgeräte sowie Sprechfunkstellen an zwei Arbeitsplätzen zur Koordination.
Zur Aufgabe des Anbieters gehört neben der Lieferung auch die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme gemeinsam mit dem AG (Fels Netz GmbH).
Die genauen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten: 5
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1.) Kopie Berufsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular). Der Auszug aus dem Berufsregister muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist sein.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen der Preis.
Zuschlagskriterien und Wichtung:
1.) Preis, Gewichtung 35 %, davon:
1.1.) Angebotspreis Hardware/Software, 15 %
1.2.) Angebotspreis Dienstleistung, 15 %
1.3) Angebotspreis Wartungsarbeiten nach Installation, 5 %
2.) Erfahrungen/ Referenzen, 5 %
3.) Technische Lösungen, 60 %, davon:
3.1) Zustimmung Zeitplan, 10 %
3.2) Abdeckungsplanung, 5 %
3.3) Lieferumfang Infrastruktur, 15 %
3.4) Lieferumfang Endgeräte und Zubehör, 10 %
3.5) Lieferumfang IT-Equipment und Mastinstallation, 5 %
3.6) Compliance Matrix, 7,5 %
3.7) Redundanzkonzept, 7,5 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Angabe Art der Bewerbung
5. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder und Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend
6. Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 34 SektVO, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
7. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gemäß § 47 SektVO, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
8. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
9. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§123 u. 124 GWB, § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 22 LkSG
10. Vorlage Gewerbezentralregisterauszug
11. Auszug aus Berufsregister gemäß Pkt. III.1.1)
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösungder ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
28.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2023
28.04.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.05.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.