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Ausschreibungsdetails

Sicherheitstechnische Betreuung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.03.2023

27.03.2023 09:30

27.03.2023 09:30

13.206 - 25/2023

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Vermessung und Geoinformation

01.03.2023 08:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer:Otto-von-Guericke-Straße 15
Postleitzahl (PLZ):39104
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5678507
Telefax:+49 391 5677821

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

13.206 - 25/2023

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

27.03.2023 - 09:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

26.04.2023

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503277

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

27.03.2023 - 09:30 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages für die Sicherheitstechnische Betreuung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

4 Standorte des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Die Standorte können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Vertragslaufzeit vom 01.06.2023 bis 31.05.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.05.2027.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder
folgende Einzelnachweise:
- der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister in Kopie
- die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Bewerbererklärung
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen für Personen- und Sachschäden
- gültiger Nachweis der Eignung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den Anforderungen nach § 7 ASiG und § 4 DGUV Vorschrift 2
- im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100%.
Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Und mit dem Angebot ist weiterhin vorzulegen:
- ausgefülltes Angebotsschreiben
Bitte beachten Sie:
- dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen),
- dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können,
- dass die Vergabestelle gemäß § 41 UVgO nur fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern darf.
Des Weiteren sind bezugnehmend auf § 8 TVerG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, verpflichtend folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (Erklärung TVergG LSA)
Nach Aufforderung durch die Vergabe- und Zuschlagsstelle ist diese vorgenannte verpflichtend vorzulegende Unterlage über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder per Mail innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den Bietern wird freigestellt, diese Erklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen.
Informationen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 40.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Nachprüfungsbehörde schriftlich oder elektronisch beanstanden. "Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 TVergG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.


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