Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer:Otto-von-Guericke-Straße 15
Postleitzahl (PLZ):39104
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5678507
Telefax:+49 391 5677821
Internet-Adresse: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13.206 - 25/2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.03.2023 - 09:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.04.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503277
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503277
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.03.2023 - 09:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages für die Sicherheitstechnische Betreuung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
4 Standorte des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Die Standorte können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Standorte können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragslaufzeit vom 01.06.2023 bis 31.05.2025 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.05.2027.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder
folgende Einzelnachweise:
- der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister in Kopie
- die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Bewerbererklärung
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen für Personen- und Sachschäden
- gültiger Nachweis der Eignung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den Anforderungen nach § 7 ASiG und § 4 DGUV Vorschrift 2
- im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
- die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder
folgende Einzelnachweise:
- der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister in Kopie
- die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Bewerbererklärung
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen für Personen- und Sachschäden
- gültiger Nachweis der Eignung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den Anforderungen nach § 7 ASiG und § 4 DGUV Vorschrift 2
- im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100%.
Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.
Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Und mit dem Angebot ist weiterhin vorzulegen:
- ausgefülltes Angebotsschreiben
Bitte beachten Sie:
- dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen),
- dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können,
- dass die Vergabestelle gemäß § 41 UVgO nur fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern darf.
Des Weiteren sind bezugnehmend auf § 8 TVerG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, verpflichtend folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (Erklärung TVergG LSA)
Nach Aufforderung durch die Vergabe- und Zuschlagsstelle ist diese vorgenannte verpflichtend vorzulegende Unterlage über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder per Mail innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den Bietern wird freigestellt, diese Erklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen.
Informationen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 40.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Nachprüfungsbehörde schriftlich oder elektronisch beanstanden. "Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 TVergG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.
- ausgefülltes Angebotsschreiben
Bitte beachten Sie:
- dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen),
- dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können,
- dass die Vergabestelle gemäß § 41 UVgO nur fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern darf.
Des Weiteren sind bezugnehmend auf § 8 TVerG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, verpflichtend folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (Erklärung TVergG LSA)
Nach Aufforderung durch die Vergabe- und Zuschlagsstelle ist diese vorgenannte verpflichtend vorzulegende Unterlage über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder per Mail innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den Bietern wird freigestellt, diese Erklärung bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen.
Informationen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 40.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Nachprüfungsbehörde schriftlich oder elektronisch beanstanden. "Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 TVergG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.
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