Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Serverprodukte und Dienstleistungen des Herstellers DELL
ZIB 22.14 - 9962/21/VV : 3
Server (48820000)
Lieferauftrag
Hard- und Software und produktnahen Dienstleistungen für alle vom Hersteller DELL angebotenen Serverprodukte.
102.000.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Zentralrechner (30211000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Hard- und Software
und produktnahen Dienstleistungen für alle vom Hersteller Dell
angebotenen Serverprodukte.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, welche aus
softwaretechnischen Gründen auf 2 Vergabeverfahren (VV)
aufgeteilt wurden:
Los 1 (VV 2): BKA,
Los 2 (VV 3): Weitere Behörden der unmittelbaren und
mittelbaren Bundesverwaltung, Zuwendungsempfänger des
Bundes sowie Verfassungsorgane,
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert
von 102.000.000,00 Euro (netto) abgerufen werden.
Preis
Laufzeit in Monaten: 24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die "Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 26.000.000,00 € (netto) bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 26.000.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellender Anlage auf.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bietergemeinschaften sowie Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Umsätze addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.
Sofern auf mehrere Lose geboten wird, wird der Jahresumsatz entsprechend aufsummiert, so dass sich die erforderlichen Mindestgrößen hinsichtlich Jahresumsatz entsprechend erhöhen.
Ist Ihr Unternehmen entweder Hersteller der vertragsgegenständlichen Leistungen oder offizieller Vertragspartner des Herstellers?
Für den Fall, dass Sie offizieller Vertragspartner sind, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe beizulegen (Kopie/Scan).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
20.03.2023
11:30
- Deutsch (DE)
30.06.2023
20.03.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Akademie der Künste
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsches Biomassenforschungszentrum GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Die Autobahn GmbH des Bundes
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
German Institute of Development and Sustainability (IDOS) vormals DIE
Germany Trade & InvestGmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.
Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung GmbH
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10.03.2023