Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502793
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung IKI Mid-term Evaluierungen
62-E-2211
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
Der Zweck von Evaluierungen in diesem neuen System ist es, das Lernen zu erleichtern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und zu einer besseren Entscheidungsfindung bei allen beteiligten Akteuren beizutragen.Um diese Ziele zu erreichen, werden die folgenden Instrumente auf der Ebene der einzelnen IKI-Projekte eingesetzt: Jedes neue großvolumige IKI-Projekt wird standardmäßig erstens durch eine Mid-Term Evaluierung (MTE) mit Fokus auf IKI-Standardkriterien sowie projektspezifische Lernfragen und zweitens durch eine abschließende Überprüfung hinsichtlich der Wirkung/Effektivität und Nachhaltigkeit des Projekts untersucht. Ausgewählte IKI-Projekte mit besonderer politischer Relevanz, hohem Skalierungspotenzial und methodischer Eignung werden zusätzlich einer begleitenden Wirkungsevaluation (AIE) unterzogen.
Dies sind die Terms of Reference (ToR) für eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Mid-Term Evaluierungen (MTEs) von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Der Vertrag endet im April 2025 mit der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr. Das maximale Vertragsvolumen, das von dieser Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren abgedeckt wird, beträgt 3.000.000 EUR. Es wird erwartet, dass bis April 2025 etwa 17 MTEs durchgeführt werden. Sofern eine ausreichende Anzahl von zuschlagsfähigen Angeboten vorliegen, werden die drei Bestbietenden für eine Rahmenvereinbarung ausgewählt. Mit Ausnahme der drei MTEs der Referenzprojekte, die an den Bieter mit dem wettbewerbsfähigsten Gesamtangebot vergeben werden, wird jede MTE separat unter der Rahmenvereinbarung auf der Grundlage von Kurzangeboten der drei Bestbietenden in Auftrag gegeben, von denen jeweils das wettbewerbsfähigste Kurzangebote ausgewählt wird. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder auf eine bestimmte Anzahl von MTEs. Darüber hinaus sind die Aufträge nach Erreichen des Höchstvolumens dieser Rahmenvereinbarung erschöpft und die Rahmenvereinbarung gilt als beendet, unabhängig von einer etwaigen Restlaufzeit.
Jede Mid-Term Evaluierung (MTE) ist in drei Phasen unterteilt und dauert etwa sechs Monate: 1) Anfangsphase, 2) Datenerhebungsphase und 3) Synthesephase. In allen Phasen der Evaluierung ist der Auftragnehmer für das Management der Evaluierung, einschließlich Qualitätskontrolle und Berichterstattung, verantwortlich. Normalerweise deckt ein MTE ein IKI-Projekt nach etwa der Hälfte der Projektlaufzeit ab. In einigen Fällen kann die IKI jedoch gemeinsame Evaluierungen von verwandten Projekten verlangen
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Weltweit
Der Zweck von Evaluierungen in diesem neuen System ist es, das Lernen zu erleichtern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und zu einer besseren Entscheidungsfindung bei allen beteiligten Akteuren beizutragen.Um diese Ziele zu erreichen, werden die folgenden Instrumente auf der Ebene der einzelnen IKI-Projekte eingesetzt: Jedes neue großvolumige IKI-Projekt wird standardmäßig erstens durch eine Mid-Term Evaluierung (MTE) mit Fokus auf IKI-Standardkriterien sowie projektspezifische Lernfragen und zweitens durch eine abschließende Überprüfung hinsichtlich der Wirkung/Effektivität und Nachhaltigkeit des Projekts untersucht. Ausgewählte IKI-Projekte mit besonderer politischer Relevanz, hohem Skalierungspotenzial und methodischer Eignung werden zusätzlich einer begleitenden Wirkungsevaluation (AIE) unterzogen.
Dies sind die Terms of Reference (ToR) für eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Mid-Term Evaluierungen (MTEs) von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Der Vertrag endet im April 2025 mit der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr. Das maximale Vertragsvolumen, das von dieser Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren abgedeckt wird, beträgt 3.000.000 EUR. Es wird erwartet, dass bis April 2025 etwa 17 MTEs durchgeführt werden. Sofern eine ausreichende Anzahl von zuschlagsfähigen Angeboten vorliegen, werden die drei Bestbietenden für eine Rahmenvereinbarung ausgewählt. Mit Ausnahme der drei MTEs der Referenzprojekte, die an den Bieter mit dem wettbewerbsfähigsten Gesamtangebot vergeben werden, wird jede MTE separat unter der Rahmenvereinbarung auf der Grundlage von Kurzangeboten der drei Bestbietenden in Auftrag gegeben, von denen jeweils das wettbewerbsfähigste Kurzangebote ausgewählt wird. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder auf eine bestimmte Anzahl von MTEs. Darüber hinaus sind die Aufträge nach Erreichen des Höchstvolumens dieser Rahmenvereinbarung erschöpft und die Rahmenvereinbarung gilt als beendet, unabhängig von einer etwaigen Restlaufzeit.
Jede Mid-Term Evaluierung (MTE) ist in drei Phasen unterteilt und dauert etwa sechs Monate: 1) Anfangsphase, 2) Datenerhebungsphase und 3) Synthesephase. In allen Phasen der Evaluierung ist der Auftragnehmer für das Management der Evaluierung, einschließlich Qualitätskontrolle und Berichterstattung, verantwortlich. Normalerweise deckt ein MTE ein IKI-Projekt nach etwa der Hälfte der Projektlaufzeit ab. In einigen Fällen kann die IKI jedoch gemeinsame Evaluierungen von verwandten Projekten verlangen
16.05.2023
30.04.2025
Ausführungsbeginn: mit Zuschlagserteilung, spätestens 16.05.2023, Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zum einem Jahr
Die drei Referenzobjekte sind vom Bestbieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung auszuführen.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungen beschriebenen Aufgaben bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Verlängerungsoption Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zum einem Jahr
nein
Ende der Frist für Bieterfragen: 05.04.2023, Beantwortung der Bieterfragne bis zum 06.04.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
Ausschließlich die 3 Referenzobjekte werden nur vom Bestbieter ausgeführt.
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.04.2023
16:00
- Deutsch (DE)
- Englisch (EN)
16.05.2023
12.04.2023
16:00
Vergabeplattform e-Vergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig (bis 05.04.2023) zu stellen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.03.2023