Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung IKI Mid-term Evaluierungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

08.03.2023

12.04.2023 16:00

12.04.2023 16:00

62-E-2211

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

05.04.2023 18:39

2023/S 050-148742

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Hauptadresse: http://www.zug.org

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung IKI Mid-term Evaluierungen

62-E-2211

II.1.2)
CPV-Code

Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Zweck von Evaluierungen in diesem neuen System ist es, das Lernen zu erleichtern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und zu einer besseren Entscheidungsfindung bei allen beteiligten Akteuren beizutragen.Um diese Ziele zu erreichen, werden die folgenden Instrumente auf der Ebene der einzelnen IKI-Projekte eingesetzt: Jedes neue großvolumige IKI-Projekt wird standardmäßig erstens durch eine Mid-Term Evaluierung (MTE) mit Fokus auf IKI-Standardkriterien sowie projektspezifische Lernfragen und zweitens durch eine abschließende Überprüfung hinsichtlich der Wirkung/Effektivität und Nachhaltigkeit des Projekts untersucht. Ausgewählte IKI-Projekte mit besonderer politischer Relevanz, hohem Skalierungspotenzial und methodischer Eignung werden zusätzlich einer begleitenden Wirkungsevaluation (AIE) unterzogen.

Dies sind die Terms of Reference (ToR) für eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Mid-Term Evaluierungen (MTEs) von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Der Vertrag endet im April 2025 mit der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr. Das maximale Vertragsvolumen, das von dieser Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren abgedeckt wird, beträgt 3.000.000 EUR. Es wird erwartet, dass bis April 2025 etwa 17 MTEs durchgeführt werden. Sofern eine ausreichende Anzahl von zuschlagsfähigen Angeboten vorliegen, werden die drei Bestbietenden für eine Rahmenvereinbarung ausgewählt. Mit Ausnahme der drei MTEs der Referenzprojekte, die an den Bieter mit dem wettbewerbsfähigsten Gesamtangebot vergeben werden, wird jede MTE separat unter der Rahmenvereinbarung auf der Grundlage von Kurzangeboten der drei Bestbietenden in Auftrag gegeben, von denen jeweils das wettbewerbsfähigste Kurzangebote ausgewählt wird. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder auf eine bestimmte Anzahl von MTEs. Darüber hinaus sind die Aufträge nach Erreichen des Höchstvolumens dieser Rahmenvereinbarung erschöpft und die Rahmenvereinbarung gilt als beendet, unabhängig von einer etwaigen Restlaufzeit.

Jede Mid-Term Evaluierung (MTE) ist in drei Phasen unterteilt und dauert etwa sechs Monate: 1) Anfangsphase, 2) Datenerhebungsphase und 3) Synthesephase. In allen Phasen der Evaluierung ist der Auftragnehmer für das Management der Evaluierung, einschließlich Qualitätskontrolle und Berichterstattung, verantwortlich. Normalerweise deckt ein MTE ein IKI-Projekt nach etwa der Hälfte der Projektlaufzeit ab. In einigen Fällen kann die IKI jedoch gemeinsame Evaluierungen von verwandten Projekten verlangen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Weltweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Zweck von Evaluierungen in diesem neuen System ist es, das Lernen zu erleichtern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und zu einer besseren Entscheidungsfindung bei allen beteiligten Akteuren beizutragen.Um diese Ziele zu erreichen, werden die folgenden Instrumente auf der Ebene der einzelnen IKI-Projekte eingesetzt: Jedes neue großvolumige IKI-Projekt wird standardmäßig erstens durch eine Mid-Term Evaluierung (MTE) mit Fokus auf IKI-Standardkriterien sowie projektspezifische Lernfragen und zweitens durch eine abschließende Überprüfung hinsichtlich der Wirkung/Effektivität und Nachhaltigkeit des Projekts untersucht. Ausgewählte IKI-Projekte mit besonderer politischer Relevanz, hohem Skalierungspotenzial und methodischer Eignung werden zusätzlich einer begleitenden Wirkungsevaluation (AIE) unterzogen.

Dies sind die Terms of Reference (ToR) für eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Mid-Term Evaluierungen (MTEs) von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Der Vertrag endet im April 2025 mit der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr. Das maximale Vertragsvolumen, das von dieser Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren abgedeckt wird, beträgt 3.000.000 EUR. Es wird erwartet, dass bis April 2025 etwa 17 MTEs durchgeführt werden. Sofern eine ausreichende Anzahl von zuschlagsfähigen Angeboten vorliegen, werden die drei Bestbietenden für eine Rahmenvereinbarung ausgewählt. Mit Ausnahme der drei MTEs der Referenzprojekte, die an den Bieter mit dem wettbewerbsfähigsten Gesamtangebot vergeben werden, wird jede MTE separat unter der Rahmenvereinbarung auf der Grundlage von Kurzangeboten der drei Bestbietenden in Auftrag gegeben, von denen jeweils das wettbewerbsfähigste Kurzangebote ausgewählt wird. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder auf eine bestimmte Anzahl von MTEs. Darüber hinaus sind die Aufträge nach Erreichen des Höchstvolumens dieser Rahmenvereinbarung erschöpft und die Rahmenvereinbarung gilt als beendet, unabhängig von einer etwaigen Restlaufzeit.

Jede Mid-Term Evaluierung (MTE) ist in drei Phasen unterteilt und dauert etwa sechs Monate: 1) Anfangsphase, 2) Datenerhebungsphase und 3) Synthesephase. In allen Phasen der Evaluierung ist der Auftragnehmer für das Management der Evaluierung, einschließlich Qualitätskontrolle und Berichterstattung, verantwortlich. Normalerweise deckt ein MTE ein IKI-Projekt nach etwa der Hälfte der Projektlaufzeit ab. In einigen Fällen kann die IKI jedoch gemeinsame Evaluierungen von verwandten Projekten verlangen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

16.05.2023

30.04.2025

Ausführungsbeginn: mit Zuschlagserteilung, spätestens 16.05.2023, Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zum einem Jahr

Die drei Referenzobjekte sind vom Bestbieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung auszuführen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungen beschriebenen Aufgaben bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.

Verlängerungsoption Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils bis zum einem Jahr

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Ende der Frist für Bieterfragen: 05.04.2023, Beantwortung der Bieterfragne bis zum 06.04.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502793&criteriaId=29869

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502793&criteriaId=29868

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502793&criteriaId=29870


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3

Ausschließlich die 3 Referenzobjekte werden nur vom Bestbieter ausgeführt.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.04.2023

16:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • Englisch (EN)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

16.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.04.2023

16:00

Vergabeplattform e-Vergabe

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig (bis 05.04.2023) zu stellen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergaekamer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.03.2023


Eignungskriterien



86e6dc95-4860-4065-bd39-ae6e8d7ca4ca