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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026

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19.02.2023

20.03.2023 10:00

TAB - 2023 JAP

Thüringen: Thüringer Aufbaubank

10.03.2023 19:09

2023/S 038-111970

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift:Gorkistraße 9
Postleitzahl:99084
Ort:Erfurt
NUTS:Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026

TAB - 2023 JAP

II.1.2)
CPV-Code

Rechnungslegung und -prüfung (79210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Durchführung der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der TAB für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Konzernabschlüsse und Prüfung der zusammengefassten Lageberichte der Thüringer Aufbaubank (TAB) zum 31.12.2023 bis zum 31.12.2026, jeweils Vorprüfung sowie einschließlich Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.

Die unter Beachtung genereller gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie des Thüringer Aufbaubankgesetzes (ThürAufbBkG) und der TAB-Satzung zu erbringenden Dienstleistungen (Prüfungsleistungen) umfassen:

- Jahresabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Konzernabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und Erstellung einer gesonderten Anlage mit den Prüfungsergebnissen nach § 53 HGrG im Prüfungsbericht

- Persönliche Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den jeweiligen Gremienversammlungen durch den verantwortlichen Prüfungsleiter

- Information, falls Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex des Freistaats Thüringen (PCGK) ergeben.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Prüfungsstrategie und -planung / Gewichtung: 20

Qualitätskriterium Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 20

Qualitätskriterium Name: Präsentation / Gewichtung: 15

Preis Gewichtung: 45

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Eigenerklärung zur Sanktions-VO

- Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarem Register (nicht älter als 1 Jahr)

- Nachweis der Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft durch eine zuständige Stelle

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Geschäftsberichte der letzten drei Geschäftsjahre, uneingeschränkt testiert.

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 WPO.

- Angabe zur KMU-Eigenschaft

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Unternehmensbeschreibung

- Angabe der Umsatzerlöse für die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgeschlüsselt nach rechtlich selbständigen Förderbanken und Prüfungen mit Prüfungserweiterung nach § 53 HGrG

- Angaben zu Prüfungsleiter und Prüfteam (Name und Qualifikation des Prüfungsleiters; Nachweise der Anzahl und Qualifikationen (Diplom, Master) der eingesetzten Mitarbeiter; Bescheinigung über die Teilnahmen an der Qualifikationskontrolle nach § 57a WPO)

- Referenzen (mindestens 3): Referenzen für Fördergeschäft von deutschen öffentlichen Banken einschließlich Prüfung nach § 53 HGrG; Bilanzierung und Konzernbilanzierung von Banken nach HGB; vergleichbare Leistungen des vorgesehenen Prüfteams der letzten 3 Jahre

- Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziff. 7.3 der Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen

Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Eignung


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaft, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

20.03.2023

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

24.03.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.07.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 361-573321276
Fax:+49 361-573321059
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.

Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser bzw. dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber / Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers / Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bewerber / Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.02.2023



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