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Ausschreibungsdetails

A 2023/09 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa

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02.03.2023

31.03.2023 11:00

31.03.2023 11:00

A 2023/09

Sachsen-Anhalt: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft

02.03.2023 15:30

2023/S 045-133510

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung - Sektoren

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Ort:Halle (Saale)
NUTS:Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):V//VS
Telefon:+49 345-5815115
Fax:+49 345-5815129
Hauptadresse: http://www.havag.com

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.6)
Haupttätigkeit(en)

Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

A 2023/09 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa

A 2023/09

II.1.2)
CPV-Code

Bau von Fußwegen (45233161)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 5.1 Böllberger Weg Nord Bauvorbereitende Maßnahmen Stützwand KiTa

Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Stützwand als Bohrpfahlwand über eine Länge von ca. 90 m. Zur Kon-struktion gehört neben den Bohrpfählen die Herstellung eines Kopfbalkens. Auf dem Kopfbalken ist eine 2 m hohe Klinkerwand aus Pfeilern und Wandscheiben zu errichten. Die Wand in der zukünftigen Gehwegrücklage und dient als Sicht- und Lärmschutz zwischen der vorhandenen Verkehrsanlage und der Kindertagesstätte Haus Nr. 189/189a auf dem westlich angrenzenden Grundstück.

Zur Maßnahme gehören weiterhin Leitungsfreimachungen für die Hausanschlüsse zum Haus Nr.189. Es handelt sich um Tiefbauleistungen für eine Telekomleitung, sowie Hausanschlüsse für die Niederspannungsversorgung und Trink-wasserversorgung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Betonpfähle (44114210)

Bohrgeräte (43124000)

Niederspannungsarbeiten (45315600)

Sonstige Elektroinstallationsarbeiten (45317000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

BTG 011 - Gehwege

- ca. 65 m Borde Naturstein/Beton aufnehmen

- ca. 230 m² Gehwegaufbruch verschiedene Beläge

- ca. 360 m² Gehwegneubau Asphalt

BTG 016 - Freianlagen

- ca. 16 St Wurzelstöcke roden

- ca. 350 m² Baugelände abräumen

BTG - 02 Fahrleitungsanlagen

- 2 St Demontage Fahrleitungsmast

- 2 St Abbruch Mastfundament

- 3 St Bohrgründungen

BTG 13 - Lichtsignalanlagen

- 2 St Demontage LSA-Mast

BTG 14 -Straßenbeleuchtung

- 2 St Demontage Lichtmast

BTG 015 - Ingenieurbauwerke

-Herstellung überschnittene Bohrpfahlwand

Länge: ca. 86,5m lang (Abwicklung),

aufgeteilt in 6 Abschnitte mit unterschiedlichen Pfahllängen

Verlauf: je nach Abschnitt bogenförmig oder gerade

Gesamtpfahlanzahl: 156,

Pfahldurchmesser d = 60 cm, 10 Pfähle d = 90cm

Pfahllängen zwischen 4,90m und 13,40 m.

je nach Abschnitt jeder 2. Bzw. 4. Pfahl bewehrt

-Herstellung Pfahlkopfbalken aus Stahlbeton auf überschnittener Bohrpfahlwand

Gesamtlänge ca. 86,5m (Abwicklung)

Querschnitt (B x H) : 1,00 m x 0,5 m

Einbindetiefe Pfahlkopf: 10cm

-Herstellung Wandträger aus Stahlbeton über vorhandenen Kanal (am Bauwerksbe-ginn als Bestandteil des vorgenannten Pfahlkopfbalken)

Länge: ca. 5,14 m

Querschnittsform: T

Querschnitt (B x H): 1,00 m x 1,20 m

-Herstellung Stahlbetonpfeiler auf Pfahlkopfbalken als Bestandteil einer Klinkerwand

Querschnitt (B x H): 24 x 24 cm

Höhe: ca. 2,10 m

Anzahl: 20

-Herstellung Klinkerwand auf Pfahlkopfbalken zwischen Stahlbetonpfeilern

Segmentlängen: bis ca. 5m

Verlauf: gerade oder bogenförmig

Anzahlsegmente: 19

Höhe: ca. 2.10 m

Mauerwerksabdeckung mit Abdeckplatte aus Beton

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

10.05.2023

01.09.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)

b) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A9)

c) Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)

d) Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A11)

e) Eigenerklärung Sanktionen (Anlage A11.1)

f) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.

g) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 sowie Nachunternehmerverzeichnis nach Anlage A15 mit dem Angebot vorgelegt werden.

h) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.

i) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),

- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen

- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen

j) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils

bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 (A9)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

HWS Trinkwasser:

Die Mindestanforderungen für Errichtung der Trinkwasserleitung:

Nachweis DVGW Bescheinigung entsprechend Arbeitsblatt GW 301, W 3

Gesamtmenge bzw. -umfang:

Wasserversorgung:

- ca. 60 m Verlegung PE-HD Rohr DN 40

Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

- ca. 60 m³ Aushub und Verfüllung von Baugruben und Rohrgräben

Straßenarbeiten :

- ca. 30 m² Oberflächenaufbruch in Asphaltbauweise

EVH:

Die Mindestanforderungen für Montagearbeiten im Leitungsnetz der Energieversorgung Halle Netz GmbH sind sparten spezifisch wie folgt definiert und im Angebot nachzuweisen.

a) Sparte Elektrotechnik:

An Elektroanlagen der Energieversorgung Halle Netz GmbH dürfen Kabelmontagearbeiten nur von Personen durchgeführt werden, welche eine gültige Zulassung auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Prüfung nachweisen können.

Details zum Prüfungsgegenstand und zur Durchführung der Überprüfung regelt die Wei-sung NE-01 WN 40.2000 der Energieversorgung Halle Netz GmbH.

Die Zulassungen werden für Anlagen =/< 1kV und für Anlagen bis 20 kV erteilt und sind personenbezogen.

Die Zulassung in der Stufe bis 20 kV (Mittelspannung) schließt gemäß WN 40.2000 die Zu-lassung für die Stufe =/< 1 kV (Niederspannung) ein.

b) allgemein

Für die Arbeiten an Installationsanlagen in Gebäuden (Umbindung von Hausanschlüssen in Gebäuden) muss eine gültige Zulassung und die Eintragung im lnstallateurverzeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH vorliegen bzw. ein Subunternehmen mit dieser Zulassung und Eintragung verbindlich für den Vertragszeitraum benannt sein.

Gesamtmenge bzw. -umfang

Elektrotechnik

- ca. 120 m Verlegung NS-Kabel 4x120 mm² NAYY

- ca. 15 m Kabel freilegen und parallel verschieben

- ca. 20 m Verlegung NS-Kabel 4x35 mm² NAYY-J

- 1 Stück Auswechslung Hausanschluss

- 1 Stück Umbindung Hausanschluss

Aushub- und Erdbewegungsarbeiten :

- ca. 60 m³ Aushub und Verfüllung von Baugruben und Rohrgräben

Straßenarbeiten:

- ca. 45 m² Oberflächenaufbruch in Asphaltbauweise

Angabe in Anlage A9 (Formblatt 124).

Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.

III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

- Anlagen A10, A11 und A11.1

ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des Ordners A zu entnehmen.

III.1.6)
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten

a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12)

Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.

b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)

III.1.7)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB

III.1.8)
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss

Im Fall einer Bietergemeinschaft:

- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,

- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die

Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.03.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

31.03.2023

11:00

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.

b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.

Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich

über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.

d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.

f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.

h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.

j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den

Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale

der eingereichten Kopien zu verlangen.

k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.

Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.02.2023



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