Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=502184
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Instandsetzung SL "Hecht"
2023/815/007
Reparatur von Wasserfahrzeugen (50241100)
Dienstleistungen
Instandsetzung SL "Hecht"
1,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Jerichower Land (DEE06, NUTS 3)
Ablieferungsort: WSA- Elbe / Außenbezirk Niegripp, Neue Schleuse 5, 39291 Burg OT Niegripp
.
Die Anlandnahme muss innerhalb des zugelassenen Fahrtbereiches des Motorschiffs erfolgen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen:
- Instandsetzungsarbeiten am Schiffskörper,
- Arbeiten an der Schiffsausrüstung,
- Innenausbau und Isolierung,
- Erneuerung des gesamten Korrosionsschutzes,
- Wartung der Hauptmaschine, neues Dieselelektroaggregat
- Schiffsbetriebsanlagen
- Ersatz der Funkgeräte und Inland ECDIS,
- Schiffselektrik und Nachrichtentechnik
Preis
1,00
EUR Euro
31.08.2023
Varianten/Alternativangebote sind zulässig.
nein
nein
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Mindestanzahl der Referenzen: 3 (Eintragung in Eigenerklärung zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.03.2023
10:00
- Deutsch (DE)
22.05.2023
21.03.2023
10:00
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.02.2023