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Ausschreibungsdetails

Erste pomologische Bestimmung der Pflaumensorten der Deutschen Genbank Obst (214-02.05-20.0005-23-I-B)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.02.2023

27.03.2023 12:00

27.03.2023 12:00

214-02.05-20.0005-23-I-B

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

16.02.2023 09:30

2023/S 035-100326

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2286845-2685
Fax: +49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erste pomologische Bestimmung der Pflaumensorten der Deutschen Genbank Obst

214-02.05-20.0005-23-I-B

II.1.2)
CPV-Code

Datenerhebung und -zusammentragung (72314000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Erste pomologische Bestimmung der Pflaumensorten der Deutschen Genbank Obst

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Die Ausführung der Leistung wird hauptsächlich vor Ort beim Auftragnehmer erfolgen. Weitere Infomationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der ersten pomologischen Bestimmung von ausgewählten Pflaumensorten der Deutschen Genbank Obst. Zum Vertragsgegenstand gehören außerdem die mit der pomologischen Bestimmung verbundene fotografische Dokumentation der Pflaumenbäume und die anschließende schriftliche Dokumentation der pomologischen Bestimmung in Form von Tabellen und Berichten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Sofern sich die pomologische und molekulargenetische (die molekulargenetische Bestimmung ist nicht Bestandteil der Leistung, hierzu erfolgte eine gesonderte Ausschreibung) Bestimmung der Pflanzen in Einzelfällen unterscheidet, ist die pomologische Bestimmung der betreffenden Bäume auf Geheiß der Netzwerkverantwortlichen Stelle des Genbanknetzwerkes Pflaume zu wiederholen. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen insgesamt bis zu 100 Sorten erneut zu verifizieren. Gegebenenfalls sind hierzu auch erneut vor Ort Merkmale an einzelnen zur Prüfung angemeldeten Bäumen zu erfassen und Fruchtproben zu entnehmen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

• Auszug aus Registern

Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.

Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.03.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.03.2023

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

A)

Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.

B)

Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 beschriebenen Erklärungen (siehe Vergabeunterlagen):

• das Leistungsverzeichnis,

• die Angebotsbestätigung,

• die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen),

• die Eigenerklärung zur Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung (siehe Vergabeunterlagen) und

• Erfahrungen im Bereich der pomologischen Bestimmung von Steinobst der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung und dem/der weiteren am Projekt beteiligten Pomologen (siehe Vergabeunterlagen)

seinem Angebot beizulegen.

C)

Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

D)

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des

Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.

E)

Bietergemeinschaften

Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur

gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG, die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie zur Betriebshaftpflichtversicherung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer

Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.

F)

Nachunternehmen/Unteraufträge

Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall

der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Weiterhin ist die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.

G)

Alle Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.

H)

Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.

I)

Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.02.2023



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