Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24-Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24.35-2912-020-2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
09.03.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501594
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501594
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
09.03.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft von Hardwarekomponenten für ein Sekundärspeichersystem, sowie der Support für 5 Jahre.
b)
CPV-Codes
Speichermedien (30234000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Thüringer Landeskriminalamt
Dezernat 53
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
Dezernat 53
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Es wird eine Gesamtleistung vergeben.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
02) Eigenerklärung über die Anerkennung der AGB der Thüringer Polizei (Vordruck)
03) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
04) Vertraulichkeitserklärung
05) Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsüberprüfung
02) Eigenerklärung über die Anerkennung der AGB der Thüringer Polizei (Vordruck)
03) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
04) Vertraulichkeitserklärung
05) Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsüberprüfung
12.
Zuschlagskriterien
Als alleiniges Zuschlagskriterium gilt der Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m
Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom
10.11.2021, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten
Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei
Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter
hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf
hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für
weitere Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen. Die
Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht
mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr,
ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen können über die e-Vergabe bis zum 01.03.2023 gestellt werden.
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m
Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom
10.11.2021, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten
Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei
Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter
hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf
hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für
weitere Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen. Die
Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht
mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme
an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet
haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr,
ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen können über die e-Vergabe bis zum 01.03.2023 gestellt werden.
a36b5578-b586-440e-8235-db0a7c790236