Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
NO002_1_BIUD_W0231 Einbinden von 8 zivilen Coaches in das Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
6002413707-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Coaching (79998000)
Dienstleistungen
Einbinden von insgesamt 8 zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
Ja
nur ein Los
II.2)
Beschreibung
Los 1
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 2
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 3
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 4
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 5
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 6
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 7
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Los 8
Coaching des Spitzenpersonals der BW
Coaching (79998000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Einbinden eines zivilen Coaches in das Coachingteam im Rahmen Spitzenpersonalcoaching der Bundeswehr
01.09.2023
31.08.2027
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach drei Jahren zum Ablauf des 31.08.2026, mit nachfolgend optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr. Der Vertrag endet daher spätestens am 31.08.2027.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Den Vergabeunterlagen ist im Anhang H eine Bewertungsmatrix beigefügt. Danach erfolgt die Bewertung der Angebote nach folgenden Kriterien:
30 % Preis
30 % fachliche Bewertungskriterien
40 % Interview
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1. Eigenerklärung RUS Sanktionen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
2. Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
1. Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
2. Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) gem. beigefügtem Formular der Vergabeunterlagen
3. Eigenerklärung Nachhaltigkeit
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Ggf. Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.04.2023
08:00
- Deutsch (DE)
31.08.2023
05.04.2023
08:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.03.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.