Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=500364
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung textiler Medizinprodukte inkl. der Anlieferung bis auf die Kostenstellen und Rückführung der verbrauchten textilen Medizinprodukte zur Bearbeitung. (Reinraum-Overalls-, Unterbekleidung-,Stiefel-, und Moppbezüge)
05/2023/EU/E22
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Dienstleistungen
Lieferung textiler Medizinprodukte inkl. der Anlieferung bis auf die Kostenstellen und Rückführung der verbrauchten textilen Medizinprodukte zur Bearbeitung. (Reinraum-Overalls-, Unterbekleidung-,Stiefel-, und Moppbezüge)
II.2)
Beschreibung
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
diverse Lieferstellen
Lieferung textiler Medizinprodukte inkl. der Anlieferung bis auf die Kostenstellen und Rückführung der verbrauchten textilen Medizinprodukte zur Bearbeitung. (Reinraum-Overalls-, Unterbekleidung-,Stiefel-, und Moppbezüge)
Qualitätskriterium Name: Leistungfähigkeit / fachl. Kompetenz / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium Name: Kundendienst / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 40
01.07.2023
30.06.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Jedem Bieter wird die Möglichkeit einer Einzelortbesichtigung eingeräumt. Entsprechende Termine sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Je Bieter sind maximal zwei Vertreter zugelassen.
Wir bitten um schriftliche Anmeldung der Personen per E-Mail unter der Adresse gerlinde.modrach@med.ovgu.de
Termine sind maximal bis einschließlich 24.02.2023 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung zur Berufsausübung überprüfen zu können:
1. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen.
2. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlagen, des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen.
3. Eigenerklärung (Selbstreinigung) des Bieters für den Fall, dass Tatbestände gemäß den §§ 123 und 124 GWB bestehen und das zu diesen Abhilfen erbracht wurde.
4. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlagen, des Bieters über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen zu können:
1. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
2. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
3. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters zur Eintragung in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
4. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bieter erklärt, dass im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
5. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage zur Angabe der Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
6. Eigenerklärung entsprechend der Anlage C-01 der Vergabeunterlage, des Bieters zur Einhaltung der Verpflichtungen des Landesvergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (LVG LSA §§ 10, 12, 13, 17, 18).
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt oder anderer Bundesländer ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der
Anlage B-10 geeignete und vergleichbare Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür
relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Wenn in den Vergabeunterlagen nicht anders
gefordert wird, sind mindestens drei Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen
A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen
A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD
A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
A-09 Eigenerklärung-EU-Ausschlussgründe
A-10 Eigenerklärung-Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge_LSA
B-02 Eignungskriterien
B-03 Leistungsbeschreibung
B-04 Leistungsverzeichnis
B-07 Preisblatt UKMD
B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD
B-09 Besondere Vertragsbedigungen
B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen
B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz
B-13 Vertraulichkeitsvereinbarung
B-15 Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
C-01 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen
C-02 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-03 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO
C-04 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
siehe III.1.2 und Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.03.2023
10:00
- Deutsch (DE)
02.05.2023
13.03.2023
12:00
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf, Haus 33
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.02.2023