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Ausschreibungsdetails

3622S32232 - Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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05.02.2023

14.03.2023 09:00

14.03.2023 09:00

ZD 2 - 08313/3622S32232

Bundesamt für Strahlenschutz

05.02.2023 09:00

2023/S 028-081699

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Nationale Identifikations-Nr.: DE152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Ort: Salzgitter
NUTS: Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-1833315
Hauptadresse: http://www.bfs.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

3622S32232 - Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen

ZD 2 - 08313/3622S32232

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)

Neuherberg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Aufbau einer Bioprobenbank Radon-exponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen

Lungenkrebs ist eine schwere Erkrankung, die durch ionisierende Strahlung, insbesondere Inhalation von Radon und Radonfolgeprodukten, ausgelöst werden kann. Radon ist neben Rauchen einer der größten Risikofaktoren insbesondere in der Zusammenwirkung mit Rauchen für die Lungenkrebsentstehung. Zahlreiche Studien weisen die mutagene Wirkung von Radon auf das Erbmaterial mittels traditioneller Chromosomenanalysen nach. Erste, neuere Studien zeigten mittlerweile weitere molekulare Veränderungen nach Radonexposition, wie z.B. Effekte auf die Genexpression und auf epigenetische Muster. Diese Untersuchungen wurden bisher nicht systematisch und nur an wenigen Probanden durchgeführt. Das Ziel dieses Projekts ist der systematische Aufbau einer Bioproben- und Datenbank Radonexponierter Personen. Diese Bioprobenbank bildet zukünftig die Grundlage für Strahlenforschungsprojekte, in welchen mit modernen biologischen Analysemethoden, Bioindikatoren für Radon-induzierte pathologische Prozesse untersucht werden.

In diesem Projekt sind Bioproben (Blut-, Mundschleimhaut- und Sputumproben) von ca. 600 Personen aus 200 Haushalten und zu den Personen assoziierte Daten (Radonexposition, medizinische und epidemiologische Daten) zu sammeln. Das BfS führt gegenwärtig bundesweite Messungen der Radonraumluft in 6000 Haushalten durch. Aufbauend auf diesen Messungen, sollen 100 Haushalte (ca. 3 Personen/Haushalt) ausgewählt werden, die eine hohe Exposition >300 Bq/m3 ausweisen. Als Mindestexpositionszeit ist ein Zeitraum von 5 Jahren geplant. Von Personen dieser Haushalte sollen systematisch qualitativ hochwertige Blutproben, Mundschleimhautzellen und Sputumproben gewonnen werden. Nach Alter und Rauchen angeglichen, sollen ebenfalls Personen aus 100 niedrig exponierten Haushalten (<40 Bq/m3) rekrutiert und die Proben gewonnen werden. Zur weiteren Aufarbeitung und Einlagerung sind die Bioproben dem BfS zu übergeben. Aus den Proben sollen Erbmaterial, Zellen und Plasma für umfassende Untersuchungen isoliert und in der Bioprobenbank am BfS konserviert werden. Daneben sind zu den Personen assoziierte Daten über einen Fragebogen zu sammeln und in eine Datenbank am BfS (MEDEORA BioArchive-Software) einzupflegen. Die Proben und Daten stehen im Anschluß der Eigenforschung am BfS aber auch nach Antrag anderen Forschergruppen zur Verfügung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 33

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Für die Durchführung des Projektes wird umfassende Expertise im Aufbau von Biobanken benötigt. Diese Expertise ist durch internationale Fachartikel- und/oder eine Referenzliste nachzuweisen. Der Forschungsnehmer hat erfahrenes Personal für die Planung der Studie und Studieninstrumente, für die Antragstellung bei der zuständigen Ethikkommission und die Genehmigung der Studie durch den Datenschutz einzusetzen, sowie zur Akquise der Teilnehmer und Probenabnahme. Ebenfalls soll die Studie durch eine Pressekampagne unter Leitung des BfS in nationalen und lokalen Medien bekannt gemacht werden


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie

beinhaltet u. a. die Regelungen:

- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder

Gesamtleistung) erfolgen.

- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.

- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.03.2023

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.04.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.03.2023

09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.02.2023



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