Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499926
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
2. Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz
10.08.90-22.4
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 2. Wohnungslosenberichts im Jahr 2024, der diesmal durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen federführend für die Bundesregierung erstellt wird.
Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen:
a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen.
b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden.
Wissenschaft und Fachverbände sollen im Verfahren beteiligt werden.
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
siehe "Leistungsbeschreibung"
Laufzeit in Monaten: 13
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.03.2023
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
06.03.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01.02.2023