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Ausschreibungsdetails

Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen (ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 3)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.01.2023 (letzte Änderung am 15.02.2023)

09.03.2023 11:30

09.03.2023 11:30

ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 3

Beschaffungsamt des BMI

15.02.2023 13:01

2023/S 022-062126

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen

ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 3

II.1.2)
CPV-Code

Bürobedarf (30192000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen von Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

3.170.119,51

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)

Tonerpatronen (30125100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 97.329 Stück abgerufen werden.

Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.

Los 1: 9960/22/VV : 1 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:

Tintenpatronen Originalhersteller)

Los 2: 9960/22/VV : 2 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:

Tonerkartuschen Originalhersteller)

Los 3: 9960/22/VV : 3 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier:

Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen)

Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in

drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.

Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

3.170.119,51

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Der Jahresumsatz im muss mindestens 1.200.000,00 EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen.

Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.

Der Mindestumsatz ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.

Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".

Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Referenzen

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen ein.

Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

- Auftragswert,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

- Es muss sich bei den eingereichten Referenzen um abgeschlossene Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 100.000 € handeln.

- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

2) Hersteller-Autorisierung

Weisen Sie nach, dass Sie zertifizierter Partner und / oder autorisierter Händler der nachfolgend genannten Hersteller sind:

- Brother

- Dymo

Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie).

3) Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb

Weisen Sie nach, dass das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige europäische Rechtsvorschrift ist und die Erstbehandlung in einer zertifizierter Erstbehandlungsanlage nach § 21 ElektroG oder gleichwertiger europäischer Rechtsvorschrift durchgeführt wird.

Sofern Sie die Entsorgung nicht selbst durchführen, ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.

4) Zertifizierung Rücknahmesystem

Weisen Sie nach, dass alle am Rücknahmesystem, d.h. an der Entsorgung (Beseitigung und Verwertung) bzw. Wiederverwendung beteiligten Unternehmen nach DIN EN ISO 14001:2015-11 oder gleichwertiger Art zertifiziert sind. Die reine Abholung an den Dienststellen ist hiervon nicht umfasst.

Sofern nicht nur Sie am Rücknahmesystem beteiligt sind, ist für jedes beteiligte Unternehmen eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.03.2023

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.04.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.03.2023

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH

Aktion Psychisch Kranke e.V.

Alexander von Humboldt-Stiftung

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Bund der Vertriebenen

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Gewässerkunde

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesarchiv/ Stasi-Unterlagen-Archiv

Bundesfinanzhof

Bundesgerichtshof

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundeskanzleramt

Bundeskartellamt

Bundesministerium der Finanzen

Bundesministerium der Justiz

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesnachrichtendienst

Bundesnetzagentur

Bundespatentgericht

Bundespolizei

Bundespolizeidirektion München

Bundesrechnungshof

Bundessortenamt

Bundessozialgericht

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsgericht

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.

Deutscher Bundestag

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Deutsches Archäologisches Institut

Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH

Deutsches Institut für Ernährungsforschung

Deutsches Jugendinstitut e. V.

Deutsches Maritimes Zentrum e. V.

Deutsches Patent- und Markenamt

Deutsches Rotes Kreuz e.V.

Die Autobahn GmbH des Bundes

Eisenbahn-Bundesamt

Engagement Global gGmbH

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Heinrich-Böll-Stiftung e. V.

Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Informationstechnikzentrum Bund

Institut für Mittelstandsforschung Bonn

International Tracing Service

Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Kraftfahrt-Bundesamt

Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

Kunstverwaltung des Bundes

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH

Max Rubner-Institut

Max-Delbrück-Center

Nationale Anti Doping Agentur

Otto-von-Bismarck-Stiftung

Paul-Ehrlich-Institut

Physikalisch - Technische Bundesanstalt

Postbeamtenkrankenkasse

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Robert Koch-Institut

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Statistisches Bundesamt

Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Stiftung Deutsches Historisches Museum

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Umweltbundesamt

Unfallversicherung Bund und Bahn

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Standort Dresden

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein

Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.02.2023



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