Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer:Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ):10785
Ort:Berlin
E-Mail: zvs@hv.spk-berlin.de
Internet-Adresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SPK-ZVS-22-00106-OeA-M-GDIII
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.02.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.04.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498417
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498417
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.02.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Aufnahme der technischen Ist-Situation inkl. Fotodokumentation sowie Maßnahmenplanung betreffend sämtli-cher Aufzugsanlagen im Bestand der Staatlichen Museen zu Berlin
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Personen- und Lastenaufzüge: 68
Treppenlifts: 15
Bücheraufzüge: 9
Küchenaufzüge: 3
Behindertenbühne: 1
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Vorbereitungen
Zur Planung der durchzuführenden Bestandsaufnahmen ist seitens des AN selbstständig ein Zeitplan für die Begehungen aufzustellen. Die AG stellt hierfür dem AN eine liegenschaftsübergreifende Anlagenliste inkl. Adresse, Objektbezeichnung, Lage der Anlage, Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten usw. zur Verfügung. Da die geplanten Begehungstermine mit dem Bewirtschaftungsprozess der Liegenschaften sowie vorab mit den verantwortlichen Mitarbeitern vom Referat Sicherheit/Technik abgestimmt/freigegeben/eingeplant werden müssen, muss eine ausreichende Vorlaufzeit veranschlagt werden. Diese beträgt erfahrungsgemäß mindestens 2 Wochen. Der AN übernimmt hierbei die zweckmäßige Zusammenlegung von mehreren Anlagen je Liegenschaft und stellt für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen dem AG eine Telefonnummer zur Verfügung. Seitens der AG besteht der Wunsch, die Durchführung der vor Ort-Termine möglichst kompakt und einheitlich zu gestalten (z. B. feste Wochentage, Zeiten usw.), damit eine kontinuierliche Abarbeitung in Abstimmung mit den Mitarbeitern der AG sowie den zuständigen Wachdiensten usw. entstehen kann. Nach Vertragsschluss bzw. vor Aufnahme der Begehungen wird ein Abstimmungstermin zwischen den Verantwortlichen der AG und dem AN angesetzt, in dem z. B. Grundlegendes zur Vorgehensweise (Anmeldung bei den Wachdiensten, sicherheitsrelevante Punkte, Zeitplan usw.) besprochen wird. Als grober zeitlicher Rahmen soll die zweite Jahreshälfte 2023 festgehalten werden, die Erledigung der Leistung also vor Jahresende 2023 erfolgen. Der Aufwand für An- und Abfahrt, ggf. fällige Parkgebühren usw. sind in die Einzelleistungen je Aufzugsanlage einzupreisen.
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Technischer Bericht inkl. Maßnahmenplan
Je Anlage wird ein Technischer Bericht gefordert, der den folgenden Mindestumfang umfasst:
- Tabellarische Angabe wesentlicher Technischer Daten (u. a. Fabrik-Nr., Art der Anlage, Hersteller, Fabrikat, Tragfähigkeit (kg/Personen), Baujahr, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, ggf. Umbaujahr unter Angabe des ausführenden Betriebes, Gebäudetyp)
- Auflistung wesentlicher technischer Komponenten, wie die des Fahrkorbes, Türantriebes, Schachtes, Triebwerks, der Steuerung usw. und Beschreibung der Beschaffenheit dieser Komponenten (Angabe des Materials, Motortyps/-fabrikats, Motorleistung usw.)
- Bewertung des Technischen Zustands der o. g. Anlagenkomponenten
- Bewertung des aktuellen Wartungszustandes
- Ermittlung ggf. offener ZÜS-Mängel
Der Technische Bericht wird je Anlage in kompakter, zum größten Teil tabellarischer Berichtsform gefordert. Die Aufführung der technischen Parameter sowie Zustandsbewertungen sollen möglichst umfassend und einheitlich, aber gleichzeitig noch kompakt und überschaubar erfolgen. Den Berichten beigefügt ist eine Kostenschätzung, in der die festgestellten Mängel aus der Technischen Bestandsaufnahme zusammengefasst und nach Schwere der Mängel unterschieden wird (ausgenommen GBU-Mängel). Hierbei soll eine Empfehlung erfolgen, in welchem zeitlichen Rahmen die Mängel abgestellt werden sollten. Dies kann z. B. durch eine Kategorisierung in kurzfristig/mittelfristig/langfristig erfolgen.
Geliefert wird je Anlage ein Technischer Bericht, sowie eine Technische Maßnahmenplanung inkl. Kostenschätzung mit Kategorisierung auf Komponentenebene (s. o.), jeweils im PDF-Format.
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Fotodokumentation
Je Anlage wird eine möglichst einheitliche Fotodokumentation gefordert, die je nach Anlagentyp zwischen ca. 10 - 30 Bilder pro Anlage umfassen soll. Die Bilder sollen möglichst viele Komponenten der Anlage abbilden, aber eine gute Übersichtlichkeit und Dateigröße wahren. Gefordert werden je Anlage Einzelbilder in einem platzsparenden Format (z. B. JPG/JPEG o. Ä.). Zudem wird je Anlage ein Foto-Dokumentationsbericht, welcher die Einzelbilder platzsparend in einer PDF bündelt, gefordert. Die beinhalteten Fotos sollen zur besseren Nachvollziehbarkeit kurze Bildunterschriften erhalten und konsistent mit den übergebenen Berichten sein.
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Gefährdungsbeurteilung (GBU) inkl. Maßnahmenplan
Je Anlage wird ein GBU-Bericht gefordert, der den in Kap. 1 beschriebenen Anforderungen entspricht: Es wird grundsätzlich je Anlage eine Gefährdungsbeurteilung inkl. Risikoabschätzung gem. DIN EN 81-20 gefordert. Der AN verpflichtet sich, wesentliche festgestellte Mängel und/oder wesentliche Abweichungen von den a. a. R. d. T. der Anlagen unverzüglich der AG zu melden und diese geeignet zu dokumentieren. Der AN erstellt eigenständig, unbefangen und unabhängig die geforderten GBU, es darf zu keiner Beeinflussung durch Dritte, Hersteller, Wartungsfirmen, Sachverständigen o. a. kommen. Die GBU wird je Anlage in geeigneter, kompakter, ggf. tabellarischer Berichtsform, erstellt und wird im PDF-Format der AG zur Verfügung gestellt. In einer separaten PDF-Datei werden die festgestellten Abweichungen zum Soll-Zustand nach z. B. Schwere kategorisiert und mit geeigneten Gegenmaßnahmen inkl. Kostenschätzung sowie auch zeitlicher Empfehlung - z. B. in kurzfristig/mittelfristig/langfristig - zum Abstellen des einzelnen Mangels versehen. Die Formulierung muss hierbei herstellerneutral erfolgen.
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Übersichtstabellen
Aufgrund der Vielzahl an Anlagen sowie des vgl. hohen Komplexitätsniveaus eines einzelnen GBU-Berichts wird zudem gefordert, dass die abzuprüfenden Mängel mit den Anlagen in einer Tabelle gebündelt abgebildet werden sollen. Darin enthalten sind dann alle Abweichungen zum Technischen Soll-Zustand (einerseits GBU-Kriterien und anderseits weitere technische Kriterien aus der Bestandsaufnahme). In dieser Tabelle sollen die Einzelabweichungen auf Komponenten- bzw. Kriterienebene mit Schätzkosten der Maßnahmen zum Abstellen der Einzelnen Mängel versehen werden. Die Mängel sollen je nach Schwere kategorisiert sowie in ein grobes Zeitrahmen zur empfohlenen Umsetzung gebracht werden. Die resultierenden Kosten sollen je nach Art der Mängel (GBU, weitere Mängel) sowie je nach Schwere bzw. Zeitrahmen zusammengefasst aufsummiert werden. Hiermit wird der AG die Grundlage geschaffen, einen globalen Maßnahmenplan für die anschließenden Jahre zu entwickeln sowie die damit verbundenen Kosten der Budget-verwaltenden Stelle zu kommunizieren.
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Datenträger
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und IT-Sicherheit wird festgelegt, dass die AG dem AN die erforderlichen Datenträger zur Übergabe der Leistungen bei Projektbeginn zur Verfügung stellt.
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Personen- und Lastenaufzüge: 68
Treppenlifts: 15
Bücheraufzüge: 9
Küchenaufzüge: 3
Behindertenbühne: 1
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Vorbereitungen
Zur Planung der durchzuführenden Bestandsaufnahmen ist seitens des AN selbstständig ein Zeitplan für die Begehungen aufzustellen. Die AG stellt hierfür dem AN eine liegenschaftsübergreifende Anlagenliste inkl. Adresse, Objektbezeichnung, Lage der Anlage, Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten usw. zur Verfügung. Da die geplanten Begehungstermine mit dem Bewirtschaftungsprozess der Liegenschaften sowie vorab mit den verantwortlichen Mitarbeitern vom Referat Sicherheit/Technik abgestimmt/freigegeben/eingeplant werden müssen, muss eine ausreichende Vorlaufzeit veranschlagt werden. Diese beträgt erfahrungsgemäß mindestens 2 Wochen. Der AN übernimmt hierbei die zweckmäßige Zusammenlegung von mehreren Anlagen je Liegenschaft und stellt für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen dem AG eine Telefonnummer zur Verfügung. Seitens der AG besteht der Wunsch, die Durchführung der vor Ort-Termine möglichst kompakt und einheitlich zu gestalten (z. B. feste Wochentage, Zeiten usw.), damit eine kontinuierliche Abarbeitung in Abstimmung mit den Mitarbeitern der AG sowie den zuständigen Wachdiensten usw. entstehen kann. Nach Vertragsschluss bzw. vor Aufnahme der Begehungen wird ein Abstimmungstermin zwischen den Verantwortlichen der AG und dem AN angesetzt, in dem z. B. Grundlegendes zur Vorgehensweise (Anmeldung bei den Wachdiensten, sicherheitsrelevante Punkte, Zeitplan usw.) besprochen wird. Als grober zeitlicher Rahmen soll die zweite Jahreshälfte 2023 festgehalten werden, die Erledigung der Leistung also vor Jahresende 2023 erfolgen. Der Aufwand für An- und Abfahrt, ggf. fällige Parkgebühren usw. sind in die Einzelleistungen je Aufzugsanlage einzupreisen.
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Technischer Bericht inkl. Maßnahmenplan
Je Anlage wird ein Technischer Bericht gefordert, der den folgenden Mindestumfang umfasst:
- Tabellarische Angabe wesentlicher Technischer Daten (u. a. Fabrik-Nr., Art der Anlage, Hersteller, Fabrikat, Tragfähigkeit (kg/Personen), Baujahr, Förderhöhe, Anzahl der Haltestellen, ggf. Umbaujahr unter Angabe des ausführenden Betriebes, Gebäudetyp)
- Auflistung wesentlicher technischer Komponenten, wie die des Fahrkorbes, Türantriebes, Schachtes, Triebwerks, der Steuerung usw. und Beschreibung der Beschaffenheit dieser Komponenten (Angabe des Materials, Motortyps/-fabrikats, Motorleistung usw.)
- Bewertung des Technischen Zustands der o. g. Anlagenkomponenten
- Bewertung des aktuellen Wartungszustandes
- Ermittlung ggf. offener ZÜS-Mängel
Der Technische Bericht wird je Anlage in kompakter, zum größten Teil tabellarischer Berichtsform gefordert. Die Aufführung der technischen Parameter sowie Zustandsbewertungen sollen möglichst umfassend und einheitlich, aber gleichzeitig noch kompakt und überschaubar erfolgen. Den Berichten beigefügt ist eine Kostenschätzung, in der die festgestellten Mängel aus der Technischen Bestandsaufnahme zusammengefasst und nach Schwere der Mängel unterschieden wird (ausgenommen GBU-Mängel). Hierbei soll eine Empfehlung erfolgen, in welchem zeitlichen Rahmen die Mängel abgestellt werden sollten. Dies kann z. B. durch eine Kategorisierung in kurzfristig/mittelfristig/langfristig erfolgen.
Geliefert wird je Anlage ein Technischer Bericht, sowie eine Technische Maßnahmenplanung inkl. Kostenschätzung mit Kategorisierung auf Komponentenebene (s. o.), jeweils im PDF-Format.
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Fotodokumentation
Je Anlage wird eine möglichst einheitliche Fotodokumentation gefordert, die je nach Anlagentyp zwischen ca. 10 - 30 Bilder pro Anlage umfassen soll. Die Bilder sollen möglichst viele Komponenten der Anlage abbilden, aber eine gute Übersichtlichkeit und Dateigröße wahren. Gefordert werden je Anlage Einzelbilder in einem platzsparenden Format (z. B. JPG/JPEG o. Ä.). Zudem wird je Anlage ein Foto-Dokumentationsbericht, welcher die Einzelbilder platzsparend in einer PDF bündelt, gefordert. Die beinhalteten Fotos sollen zur besseren Nachvollziehbarkeit kurze Bildunterschriften erhalten und konsistent mit den übergebenen Berichten sein.
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Gefährdungsbeurteilung (GBU) inkl. Maßnahmenplan
Je Anlage wird ein GBU-Bericht gefordert, der den in Kap. 1 beschriebenen Anforderungen entspricht: Es wird grundsätzlich je Anlage eine Gefährdungsbeurteilung inkl. Risikoabschätzung gem. DIN EN 81-20 gefordert. Der AN verpflichtet sich, wesentliche festgestellte Mängel und/oder wesentliche Abweichungen von den a. a. R. d. T. der Anlagen unverzüglich der AG zu melden und diese geeignet zu dokumentieren. Der AN erstellt eigenständig, unbefangen und unabhängig die geforderten GBU, es darf zu keiner Beeinflussung durch Dritte, Hersteller, Wartungsfirmen, Sachverständigen o. a. kommen. Die GBU wird je Anlage in geeigneter, kompakter, ggf. tabellarischer Berichtsform, erstellt und wird im PDF-Format der AG zur Verfügung gestellt. In einer separaten PDF-Datei werden die festgestellten Abweichungen zum Soll-Zustand nach z. B. Schwere kategorisiert und mit geeigneten Gegenmaßnahmen inkl. Kostenschätzung sowie auch zeitlicher Empfehlung - z. B. in kurzfristig/mittelfristig/langfristig - zum Abstellen des einzelnen Mangels versehen. Die Formulierung muss hierbei herstellerneutral erfolgen.
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Übersichtstabellen
Aufgrund der Vielzahl an Anlagen sowie des vgl. hohen Komplexitätsniveaus eines einzelnen GBU-Berichts wird zudem gefordert, dass die abzuprüfenden Mängel mit den Anlagen in einer Tabelle gebündelt abgebildet werden sollen. Darin enthalten sind dann alle Abweichungen zum Technischen Soll-Zustand (einerseits GBU-Kriterien und anderseits weitere technische Kriterien aus der Bestandsaufnahme). In dieser Tabelle sollen die Einzelabweichungen auf Komponenten- bzw. Kriterienebene mit Schätzkosten der Maßnahmen zum Abstellen der Einzelnen Mängel versehen werden. Die Mängel sollen je nach Schwere kategorisiert sowie in ein grobes Zeitrahmen zur empfohlenen Umsetzung gebracht werden. Die resultierenden Kosten sollen je nach Art der Mängel (GBU, weitere Mängel) sowie je nach Schwere bzw. Zeitrahmen zusammengefasst aufsummiert werden. Hiermit wird der AG die Grundlage geschaffen, einen globalen Maßnahmenplan für die anschließenden Jahre zu entwickeln sowie die damit verbundenen Kosten der Budget-verwaltenden Stelle zu kommunizieren.
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Datenträger
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und IT-Sicherheit wird festgelegt, dass die AG dem AN die erforderlichen Datenträger zur Übergabe der Leistungen bei Projektbeginn zur Verfügung stellt.
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b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
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Museumsinsel, 10117 Berlin
Kulturforum mit Neuer Nationalgalerie, 10785 Berlin
Dahlem, 14195 Berlin
Hamburger Bahnhof, 10557 Berlin
Charlottenburg mit Gipsformerei, 14059 Berlin
Museum für Fotografie, 10623 Berlin
Schloss Köpenick, 12557 Berlin
Friedrichshagen, 12587 Berlin
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Museumsinsel, 10117 Berlin
Kulturforum mit Neuer Nationalgalerie, 10785 Berlin
Dahlem, 14195 Berlin
Hamburger Bahnhof, 10557 Berlin
Charlottenburg mit Gipsformerei, 14059 Berlin
Museum für Fotografie, 10623 Berlin
Schloss Köpenick, 12557 Berlin
Friedrichshagen, 12587 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Als grober zeitlicher Rahmen soll die zweite Jahreshälfte 2023 festgehalten werden, die Erledigung der Leistung also vor Jahresende 2023 erfolgen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung, dass der bieter über mindestens einen Fachingenieur mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich von Aufzugsanlagen / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verfügt.
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Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sach-/ Vermögensschäden: mindestens 250.000 Euro (pro Schadensfall)
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Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.
- Eigenerklärung, dass dem Bieter bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und im Falle einer Zuschlagserteilung die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 18 (1) der Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zur Folge haben können.
- Eigenerklärung, dass de Bieter das Formular „103c_Unternehmensdaten-WReg-Auszug“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht hat.
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Angaben zu Referenzen:
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Referenzen belegt werden:
- Anfertigung von mindestens 50 Gefährdungsbeurteilungen nach aktuellstem Stand der Technik (DIN EN 81-20)
- Mindestauftragsvolumen für die Erstellung von ingenieurtechnischen Berichten für Aufzugsanlagen (gemeint sind Gefährdungsbeurteilungen sowie auch Technische Berichte, Fotodokumentationen) i. d. H. von 25.000,00 € inkl. USt
Die o. g. Kriterien können durch mehrere (unbegrenzte Anzahl) Aufträge erfüllt werden.
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gelten die Referenzen und somit der Bieter als nicht geeignet.
Bei den Referenzen handelt es sich um zwingende Mindestanforderungen, d.h. werden weniger als drei Referenzen angegeben, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (soweit zutreffend)
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Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge (soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
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Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
- Eigenerklärung, dass der bieter über mindestens einen Fachingenieur mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich von Aufzugsanlagen / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verfügt.
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Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
Sach-/ Vermögensschäden: mindestens 250.000 Euro (pro Schadensfall)
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Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.
- Eigenerklärung, dass dem Bieter bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und im Falle einer Zuschlagserteilung die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 18 (1) der Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zur Folge haben können.
- Eigenerklärung, dass de Bieter das Formular „103c_Unternehmensdaten-WReg-Auszug“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht hat.
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Angaben zu Referenzen:
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Referenzen belegt werden:
- Anfertigung von mindestens 50 Gefährdungsbeurteilungen nach aktuellstem Stand der Technik (DIN EN 81-20)
- Mindestauftragsvolumen für die Erstellung von ingenieurtechnischen Berichten für Aufzugsanlagen (gemeint sind Gefährdungsbeurteilungen sowie auch Technische Berichte, Fotodokumentationen) i. d. H. von 25.000,00 € inkl. USt
Die o. g. Kriterien können durch mehrere (unbegrenzte Anzahl) Aufträge erfüllt werden.
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gelten die Referenzen und somit der Bieter als nicht geeignet.
Bei den Referenzen handelt es sich um zwingende Mindestanforderungen, d.h. werden weniger als drei Referenzen angegeben, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (soweit zutreffend)
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Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge (soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
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Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis in Form der „Angebotssumme ohne Umsatzsteuer“ (siehe 03_Angebotsvordruck.pdf).
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
---
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 abs. 1 von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
---
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
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F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 abs. 1 von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
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I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen.
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J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
68f382be-cdd7-4ecb-93cb-f9484a54cb72