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Ausschreibungsdetails

Erstellung eines Indikatorensets sowie Entwicklung und Durchführung einer umfragebasierten Erhebung zur Darstellung des Stands und Fortschritts bei der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen.

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.01.2023

27.02.2023 12:00

IC4-23305/007#004

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Vergabestelle ZC4

20.03.2023 09:55

2023/S 021-058677

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat IC4
Telefon:+49 228-6154864
Hauptadresse: https://www.bmwk.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erstellung eines Indikatorensets sowie Entwicklung und Durchführung einer umfragebasierten Erhebung zur Darstellung des Stands und Fortschritts bei der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen.

IC4-23305/007#004

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist unter „Teilnahme“ abrufbar.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Siehe Ziffer II 1.4.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität und Kompetenz / Gewichtung: 40

Qualitätskriterium Name: Zweckmäßigkeit der Leistung / Gewichtung: 30

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Kriterien zu erbringen:

- Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft).

- Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz, insbesondere belegt durch entsprechende Veröffentlichungen: Vorlage der Lebensläufe des eingeplanten Personals.

- Sachkompetenz im Bereich statistischer Methoden, insbesondere bzgl. der Durchführung wissenschaftlicher Befragungen, sowie hinsichtlich der Analyse gleichwertiger Lebensverhältnisse Angabe von mindestens zwei Projekten aus den letzten drei Jahren, die entweder durch das Unternehmen oder durch die vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durchgeführt wurden, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (kurze Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und des Auftragszeitraumes.

- Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach

§ 150 der Gewerbeordnung.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Kriterien nachzuweisen:

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre.

- Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB.

- Eigenerklärung- bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

- Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium.

- Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.

- Eigenerklärung gem. Art. 5k EU-VO 833/2014 zur Einhaltung der Russland-Sanktionen.

Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.

Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:

1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer

a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.

2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID

Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Soweit die Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeiten, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen.

Die Bearbeitung des gesamten Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachreferat im BMWK. Wichtige Meilensteine/Ergebnisse des Vorhabens werden im Rahmen von Ressortbesprechungen unter Teilnahme des Auftragnehmers diskutiert

Der Bieter legt seine besondere Expertise für die Aufgabenstellung dar.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

27.02.2023

12:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

10.03.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.07.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 27.02.2023 bis 12:00 Uhr eingestellt worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.

Wenn bis zum 10.03.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift:Referat I B 3
Postleitzahl:11019
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift:Referat I B 3
Postleitzahl:11019
Ort:Berlin
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

25.01.2023



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