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Ausschreibungsdetails

Analyse der Raumwirksamkeit und Evaluation des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS).

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.01.2023

27.02.2023 12:00

27.02.2023 12:00

IC4-23305/006#044

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Vergabestellen Z-FV und IC4

26.01.2023 11:00

2023/S 020-051724

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat IC4
Telefon: +49 228-6154864
Hauptadresse: https://www.bmwk.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Analyse der Raumwirksamkeit und Evaluation des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS).

IC4-23305/006#044

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist unter „Vergabeunterlagen“ abrufbar.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Siehe Ziffer II 1.4.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität und Kompetenz / Gewichtung: 40

Qualitätskriterium Name: Zweckmäßigkeit der Leistung / Gewichtung: 30

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;

b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.

Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:

c)Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;

d)Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.

Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.

Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:

1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer

a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.

2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID

Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Im Angebot ist darzustellen, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen. Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, welche Arbeitsmethoden und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Aufgaben gewählt werden sollen.

Das Angebot sollte folgende Angaben enthalten:

- Analyse- und Evaluationskonzept entsprechend der vorgegebenen Aufgabenstellung; Darlegung der beabsichtigten methodischen Vorgehensweise.

- Darlegung der zu verwendenden Datengrundlagen (insbesondere, wenn diese über die unter 3. genannten, verfügbaren Daten hinaus gehen).

- Detaillierter Zeit- und Maßnahmenplan für die Durchführung des Auftrags.

- Angaben zu den am Angebot beteiligten Institutionen unter Angabe des jährlichen Umsatzes und der Gesamtzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre.

- Übersicht der durchführenden Personen und der jeweiligen Kompetenzen und Referenzen. Der Projektverantwortliche sowie Vertretungsregelungen sind im Angebot zu benennen.

- Das Angebot soll in Arbeitspakete gegliedert werden. Der geplante Arbeitsaufwand in Arbeitstagen ist entsprechend aufzuschlüsseln und zu kalkulieren. Hierbei sollten auch Ausführungen zum Wissensmanagement und zur regelmäßigen Berichterstattung enthalten sein.

- Neben dem Gesamtpreis ist der Preis pro Arbeitstag auszuweisen. Bei einer Kalkulation mit verschiedenen Hierarchieebenen (Projektleiter bis zur studentischen Hilfskraft) ist ein rechnerischer Wert für den Arbeitstag anzugeben.

- Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.

Zentral für die Bewertung des Angebotes sind insbesondere eine schlüssige Darlegung der fachlichen Expertise und Kompetenz und die Zweckmäßigkeit der ange-botenen Leistung. Es wird großer Wert gelegt auf eine schlüssige und konzise Darstellung. Auch eine möglichst transparente Dokumentation bisheriger fachlich relevanter Expertisen und Erfahrungen geht in die Bewertung ein.

Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen.

Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen.

Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Die voraussichtlichen Kosten sind unter Darlegung eines Mengen- und Preisgerüstes für Personal-, Reise- und Sachkosten nachvollziehbar darzustellen. Bei der Kalkulation möglicher Reisekosten haben sich die Bietenden an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren.

Der Auftragnehmer wird gebeten, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.02.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.02.2023

12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.

Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 27.02.2023 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.

Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).

Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 22.02.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 3
Postleitzahl: 11019
Ort: Berlin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Referat I B 3
Postleitzahl: 11019
Ort: Berlin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.01.2023



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