Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Naturschutzvorhaben@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3522840500 - Ki
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.03.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.04.2023
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497458
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497458
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.03.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gemäß der EU-Richtlinien (EG) 2018/350 und 2001/18/EG „über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt“ und dem GenTG sind GVO vor Freisetzung in der Umwelt auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit, das Leben von Tieren und Pflanzen, die Natur und die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu prüfen.
Diese Regelung berücksichtigt unerwartete Auswirkungen des gentechnischen Eingriffs und bewertet potentiell negative Auswirkungen der entstandenen Gen- und Eigenschaftskombinationen. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des BfN, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die von GVO ausgehenden Risiken für die Umwelt überprüft und ausreichend sicher eingeschätzt werden können. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, entwickelt BfN u. a. Konzepte und Methoden für die Umweltrisikobewertung.
Gentechnische Verfahren entwickeln sich aktuell mit großer Geschwindigkeit weiter. Dabei ist CRISPR/Cas ein zentrales neues Instrument der Biotechnologie, das grundsätzlich neue Möglichkeiten eröffnet hat, Lebewesen zu verändern und neu zu gestalten. CRISPR/Cas und andere Genome-Editing-Verfahren können sowohl für das geplante Design von Organismen eingesetzt werden als auch, in Kombination mit künstlicher Intelligenz und automatisierten Testverfahren, zur Herstellung neuartiger Eigenschaften. Die Bandbreite gentechnisch veränderter Organismen und Eigenschaften ist bereits jetzt groß und wird sich in Zukunft kontinuierlich erweitern. Die Bedeutung dieser Entwicklungen für Biodiversität wurde international erkannt. In der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde eine breit angelegte, regelmäßige Bestandsaufnahme („Horizon Scanning“) neuer genomischen Anwendungen („Synthetic Biology“) beschlossen (CBD/COP/DEC/14/19).
Der potenziellen Fülle neuartiger Organismen, Eigenschaften und Einsatzfeldern steht eine bislang noch kaum ausdifferenzierte Betrachtung ökologischer Auswirkungen und Risiken von Anwendungen der Synthetischen Biologie im Freiland gegenüber. Um die intendierten und nichtintendierten neuen Eigenschaften der Organismen und deren ökologische Wirkungen einzuschätzen zu können, müssen in vielen Fällen die Methoden der Risikobewertung und des Risikomanagements angepasst und weiterentwickelt werden (BfN 2021).
Das aktuelle Vorhaben konzentriert sich auf die Anwendung neuer Gentechniken in Pflanzen. Das Vorhaben soll zum einen ein „Horizon Scanning“ neuer gentechnisch veränderter höherer Pflanzen unterstützen und mögliche Wirkpfade ökologischer Risiken analysieren.
Es sind der Arbeitspakete (AP) vorgesehen:
-Horizon Scanning komplexer GVO: Nutzpflanzen und Bäume (AP 1)
-Ableitung plausibler Risikohypothesen für Auswirkungen auf Natur und Umwelt (AP 2)
-Handlungsempfehlungen (AP 3)
Diese Regelung berücksichtigt unerwartete Auswirkungen des gentechnischen Eingriffs und bewertet potentiell negative Auswirkungen der entstandenen Gen- und Eigenschaftskombinationen. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des BfN, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die von GVO ausgehenden Risiken für die Umwelt überprüft und ausreichend sicher eingeschätzt werden können. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, entwickelt BfN u. a. Konzepte und Methoden für die Umweltrisikobewertung.
Gentechnische Verfahren entwickeln sich aktuell mit großer Geschwindigkeit weiter. Dabei ist CRISPR/Cas ein zentrales neues Instrument der Biotechnologie, das grundsätzlich neue Möglichkeiten eröffnet hat, Lebewesen zu verändern und neu zu gestalten. CRISPR/Cas und andere Genome-Editing-Verfahren können sowohl für das geplante Design von Organismen eingesetzt werden als auch, in Kombination mit künstlicher Intelligenz und automatisierten Testverfahren, zur Herstellung neuartiger Eigenschaften. Die Bandbreite gentechnisch veränderter Organismen und Eigenschaften ist bereits jetzt groß und wird sich in Zukunft kontinuierlich erweitern. Die Bedeutung dieser Entwicklungen für Biodiversität wurde international erkannt. In der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde eine breit angelegte, regelmäßige Bestandsaufnahme („Horizon Scanning“) neuer genomischen Anwendungen („Synthetic Biology“) beschlossen (CBD/COP/DEC/14/19).
Der potenziellen Fülle neuartiger Organismen, Eigenschaften und Einsatzfeldern steht eine bislang noch kaum ausdifferenzierte Betrachtung ökologischer Auswirkungen und Risiken von Anwendungen der Synthetischen Biologie im Freiland gegenüber. Um die intendierten und nichtintendierten neuen Eigenschaften der Organismen und deren ökologische Wirkungen einzuschätzen zu können, müssen in vielen Fällen die Methoden der Risikobewertung und des Risikomanagements angepasst und weiterentwickelt werden (BfN 2021).
Das aktuelle Vorhaben konzentriert sich auf die Anwendung neuer Gentechniken in Pflanzen. Das Vorhaben soll zum einen ein „Horizon Scanning“ neuer gentechnisch veränderter höherer Pflanzen unterstützen und mögliche Wirkpfade ökologischer Risiken analysieren.
Es sind der Arbeitspakete (AP) vorgesehen:
-Horizon Scanning komplexer GVO: Nutzpflanzen und Bäume (AP 1)
-Ableitung plausibler Risikohypothesen für Auswirkungen auf Natur und Umwelt (AP 2)
-Handlungsempfehlungen (AP 3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 30.09.2025 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie der ABFE (Stand: März 2018).
Die Schlusszahlung muß mindestens 20% der Auftragssumme betragen.
Die Schlusszahlung muß mindestens 20% der Auftragssumme betragen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Dokument "Vergabekriterien"
744ce0fc-510d-4f69-bc5c-12249b85cce1