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Ausschreibungsdetails

Implementierung eines 5G-Netzes als Providermodell an der Hochschule Merseburg

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.01.2023 (letzte Änderung am 26.07.2023)

22.02.2023 08:00

MID-EU 01/2023

Sachsen-Anhalt: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

26.07.2023 10:15

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 46
Postanschrift: Turmschanzenstraße 30
Postleitzahl: 39114
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Herr Theo Struhkamp
Telefon: +49 391-5677130

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Implementierung eines 5G-Netzes als Providermodell an der Hochschule Merseburg

MID-EU 01/2023

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Implementierung eines 5G-Netzes als Providermodell an der Hochschule Merseburg

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste (64216000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Saalekreis (DEE0B, NUTS 3)

Sachsen-Anhalt

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Implementierung eines 5G-Netzes als Providermodell an der Hochschule Merseburg

Planung, Finanzierung, Aufbau und Betrieb eines 5G Campusnetzes (auf der Basis von exklusiven Funklizenzen im 3,7 bis 3,8 GHz Frequenzspektrum) auf dem Gelände der Hochschule Merseburg und des MITZ - Merseburger Technologie- und Innovationszentrum im Rahmen eines Providermodells.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität / Gewichtung: 50

Preis Gewichtung: 50

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 9

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Teilnahmebedingungen Punkt III.1)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Auftraggeber wird für die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um deren Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. DIHK AVPQ ( https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:

- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist

- aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist

- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen

- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Vorlage eines Nachweises, aus dem sich die versicherten Risiken nebst den Deckungssummen ergeben)

Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

- Angaben des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren

- Angaben zur organisatorischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers

- Angaben zur telefonischen und elektronischen Erreichbarkeit zu den Geschäftszeiten

- ggf. Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung

Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.

Sollte eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ausgefüllt und in Textform einzureichen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzliste über min. drei vergleichbare in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen für öffentliche und/oder private Auftraggeber jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)

- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)

- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)

- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

22.02.2023

08:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

16.03.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

27.10.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Datenschutzklausel:

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

- Präsentation vor Jury des Auftraggebers und erste Verhandlungsrunde in der 19 KW 2023 (08. - 12.05.2023)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vegabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141536
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.07.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

24.07.2023


27.07.2023




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