Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=496819
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Anfertigung und Lieferung eines Hydraulikraupenbaggers inklusive Anbauteile für den Außenbezirk Speyer
3807W-255.03/0821/008/3
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
Lieferauftrag
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein beabsichtigt eine Ersatzbeschaffung von einem Hydraulikraupenbagger mit all seinen verschiedenen Anbauteilen für den Außenbezirk Speyer.
II.2)
Beschreibung
Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38, NUTS 3)
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein
Außenbezirk Speyer
Im Hafenbecken 2
67346 Speyer
Das WSA Oberrhein beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von einem Hydraulikraupenbagger beim Außenbezirk Speyer.
Der Raupenbagger ist im Bereich des Außenbezirkes Speyer ganzjährig im Einsatz. Es werden damit folgende Aufgaben erledigt:
- Ufer-, Deckwerks- und Buhnenunterhaltungsarbeiten, wie Einbau von Wasserbausteinen Klasse III, Abräumen von zerstörten, gepflasterten und geschütteten Bauwerken, Einbringen von Kies und Sand, LKW-Verladung, Einbau von Winkelsteinen
- Mitarbeit bei Bauwerksunterhaltung wie Betriebswegbrücken, Planieren von Betriebswegen, Abrissarbeiten,
- Einsammeln von Treibgut und Baumbeständen bei wechselnden Wasserständen
- Hebeeinsätze bei Reparaturarbeiten
- Mitarbeit bei Gehölzpflegearbeiten
Alle einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, technischen
Regeln, Normen, einschließlich aller Durchführungsanweisungen, sowie die
EGRichtlinien müssen beim Bau beachtet werden. Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik und den
neusten Vorgaben bezüglich Abgas- und Geräuschemissionen entsprechen. Die
für die Fertigung des Hydraulikraupenbaggers verwendeten Bauteile müssen ungebraucht und aus
neuester Produktion sein.
14.04.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
a - Unternehmen (Hersteller- oder Fachhändler), die über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen.
b - Unternehmen die für die Ausführung notwendiges und geeignetes Personal verfügen.
c - Anzahl und Umsatz von Leistungen des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftesjahre die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbare sind.
zu a. - Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung
zu b. - Berufliche und techische Leistungsfähigkeit
zu c. - finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
02.03.2023
11:00
- Deutsch (DE)
13.04.2023
02.03.2023
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.01.2023