Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=495462
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e.V.
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschungsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Aufbereitungs- und Erschließungsleistungen in Bezug auf Print-Dokumente aus dem DFG-Förderkontext
DFG_2023_I-IM_EU1
Bibliotheksverwaltung (79995000)
Dienstleistungen
Aufbereitungs- und Erschließungsleistungen in Bezug auf Print-Dokumente aus dem DFG-Förderkontext sowie deren Überführung in einlesbare Dateiformate, bibliothekarische, internetbasierte Rechercheleistungen, Klassifizierungsleistungen sowie Beratungsleistungen bei Projekten mit bibliothekarischen Aspekten.
630.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Die Gruppe Informationsmanagement (IM) der DFG http://www.dfg.de/dfg_profil/zahlen_fakten/index.html nutzt sowohl für Statistiken, Auswertungen und Analysen als auch für verschiedene Internet-Informationssysteme nicht nur strukturiert vorliegende Daten bzw. Informationen aus ihren Datenbanken, sondern wertet zunehmend auch Informationen und Daten aus Dokumenten im Kontext der DFG-Antragsbearbeitung aus. Voraussetzung für die weitere Verwendung dieser Daten ist, dass sie aus teilstrukturierten Dokumenten in maschinenlesbare und damit auswertbare Dateiformate überführt werden.
Der Auftrag beinhaltet insgesamt 5 Leistungspakete. Die darauf bezogenen „Tätigkeitsbeschreibungen“ führen bei den nicht optionalen Leistungspaketen detailliert alle Arbeitsschritte auf, die der Auftragnehmer durchzuführen hat.
Leistungspaket 1: Aufbereitung von in pdf-Form vorliegenden Projektabschlussberichten und Übertragung der Abstracts und der Publikationen in eine XML-Datei (zentrales Leistungspaket dieser Ausschreibung)
Leistungspaket 2: Überprüfung von seinerzeit noch nicht erschienenen Publikationen in Abschlussberichten
Leistungspaket 3: Extrahierung und Überführung (ggf. auch Kategorisierung) unterschiedlicher Daten vorrangig aus DFG-Dokumenten in sortier- und auswertbare Dateiformate (als optionale Leistung anzubietendes Paket)
Leistungspaket 4: Fachliche Klassifikation von nicht-DFG geförderten Forschungsprojekten (als optionale Leistung anzubietendes Paket)
Leistungspaket 5: Bibliothekarische oder archivarische Beratungsleistungen (als optionale Leistung anzubietendes Paket)
630.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 12
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und läuft ein Jahr. Er verlängert sich drei mal um je ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme verfügt.
Firmenprofil
Es werden folgende Informationen erbeten: Gründungsjahr, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Rechtsform des Unternehmens sowie die Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen mit dem oben genannten bibliothekarischen Ausbildungshintergrund.
Bitte nennen Sie uns außerdem einen für die Gesamtkoordination verant-wortlichen Ansprechpartner.
Referenzen des Unternehmens
Nachweis erfolgreich erbrachter Dienstleistungen anhand von mindestens drei Referenzen, die im Wesentlichen in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Insbesondere müssen daraus die Durchführung ähnlicher Lektoratsarbeiten (in deutschen und englischen wissenschaftlichen Texten) oder bibliothekarische Arbeiten hervorgehen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
10.02.2023
12:00
- Deutsch (DE)
1 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
10.02.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10.01.2023