Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=495176
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Durchführung einer Studie zur deutschen Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktueller Trends der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung
04513-2-14(2022)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragt eine Studie zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit dem Titel "Deutsche Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und aktuelle Trends der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung".
Die Erkenntnisse der Studie sollen dazu beitragen, die aus deutscher Sicht wichtigsten Potenziale für die Weiterentwicklung von Strukturen, Programmen und Verfahren aufzuzeigen, insbesondere auch mit Blick auf die Zwischenevaluierung von Horizont Europa und die Ausgestaltung des 10. EU-Rahmenprogrammes für Forschung und Innovation.
Aufbauend auf einer statistischen Analyse der deutschen Beteiligung am vergangenen Rahmenprogramm "Horizont 2020" (sowie erster vorläufiger Daten zu Horizont Europa) soll mit Methoden der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung untersucht werden, welchen Stellenwert die EU-Forschungsförderung für den deutschen Forschungs- und Innovationsstandort hat und wie das Zusammenspiel mit nationalen Förderstrukturen ist. Mit Horizont 2020 kann auf eine nahezu vollständige Datenlage zurückgegriffen werden, die aufgrund der hohen Kontinuität zwischen 8. und 9. Rahmenprogramm geeignet ist, um Aussagen zum 10. EU-Rahmenprogramm zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erfassung und der Analyse von aktuellen Trends in der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik.
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.05.2023
31.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
23.02.2023
13:00
- Deutsch (DE)
11.05.2023
23.02.2023
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09.01.2023