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Ausschreibungsdetails

Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts (VV-2022-0005)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.01.2023 (letzte Änderung am 26.01.2023)

06.02.2023 12:00

06.02.2023 12:00

VV-2022-0005

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

26.01.2023 11:03

2023/S 006-014159

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift:Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl:14776
Ort:Brandenburg an der Havel
NUTS:Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat Zentraler Einkauf
Telefon:+49 30181797137
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts

VV-2022-0005

II.1.2)
CPV-Code

Datenbereitstellung (72319000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Bild- und Videodatenbank

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Videofilme (32354500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30, NUTS 2)

Auswärtiges Amt

Referat 608

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Bereitstellung von Bild- und Videomaterial für die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts für die Laufzeit von 4 Jahren zuzügl. einmaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

Einmalige Verlängerungsoption um 1 Vertragsjahr.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB

- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Angaben zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister

Angabe Bruttoumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 2 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.

- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.

- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) ggf. je Mitglied einer Bietergemeinschaft und je Nachunternehmer.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung

- Erklärung Umweltmanagement

- Erklärung IT-Sicherheit

- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des

Teilnahmeantrags

- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens

- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung

- Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, für Bietergemeinschaften (inkl. Angabe des Vertretungsberechtigten und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft)

Nur bei Bietergemeinschaft/ Einsatz von Nachunternehmer/ Eignungsleihe:

Alle erforderlichen Anlagen (EigenerklärungEignungGWB, Erklärung für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. für Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für

Nachunternehmer, Erklärung zum Qualitätsmanagement, Umweltmanagementsystem, IT-Sicherheit,

Vertraulichkeitserklärung, Verschwiegenheitserklärung) pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro Nachunternehmer

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.02.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

14.03.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.02.2023

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.01.2023



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.01.2023


23.01.2023




04.01.2023


04.01.2023




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