Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Mehrseitenscanner
VV-2022-0025
Scanner für Computeranwendungen (30216110)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung Mehrseitenscanner
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE30, NUTS 2)
Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Auswärtiges Amt
Referat 123
Postfach 11 48
D 53001 Bonn
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mehrseitenscannern als Neugeräte im Ersteinsatz für den Einsatz an den deutschen Auslandsvertretungen sowie im Inland (Berlin/Bonn) die Laufzeit von 3 Jahren zuzüglich einmaliger Verlängerungsoption um 1 Vertragsjahr.
Garantierte Abnahmemenge 1. und 2. Vertragsjahr 550 Stück, 3. und optional 4. Vertragsjahr 400 Stück.
Geschätzte Menge 1., 2.,3. bzw. optional 4. Vertragsjahr: 1.400, 1.300. 1.000, bwz. 1.000 Stück.
Höchstmenge 1., 2., 3. bzw. optional 4. Vertragsjahr: 1.500, 1.400, 1.100 bzw. 1.100 Stück.
Die Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. optionaler Vertragsverlängerung um das 4. Vertragsjahr beträgt somit 5.100 Stück.
16.05.2023
15.05.2026
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Vertragsjahr.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister
Angabe Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des
Teilnahmeantrags
- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
04.04.2023
12:00
- Deutsch (DE)
16.05.2023
23.01.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27.03.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.