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Ausschreibungsdetails

Rahmenvertrag für den Bezug von Monitoring-Software im Bereich zMainframe (Z42-2022-0106)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.12.2022 (letzte Änderung am 09.01.2023)

30.01.2023 12:00

30.01.2023 12:00

Z42-2022-0106

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

09.01.2023 14:39

2022/S 249-725501

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Hauptadresse: https://www.itzbund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvertrag für den Bezug von Monitoring-Software im Bereich zMainframe

Z42-2022-0106

II.1.2)
CPV-Code

Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es, die Überwachung des IBM zMainframes mit Hilfe von weiteren Software-Komponenten (Monitoren) sicherzustellen, damit ein störungsfreier Betrieb für die Ver-fahren der Bundesfinanzverwaltung gewährleistet werden kann.

Die Leistung bezieht sich auf die Überlassung von Standardsoftware sowie Pflege.

Die Monitore sollen die Komponenten z/OS, CICS und db2 auf z/OS komfortabel überwachen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

370 MSU Monitor für CICS

553 MSU Monitor für db2

866 MSU Monitor für zOS

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 36

Einmalig um 12 weitere Monate

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

EA 5 - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.

EA 6 - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

EA 7

Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.

Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.

Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.

Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.

EA 8

Der Bieter hat, sofern er nicht selbst der Hersteller der Software ist, im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er/sein Unternehmen über eine gültige Unternehmenspartnerschaft/Zertifizierung mit dem Hersteller der angebotenen Software mindestens mit dem zweithöchsten bei diesem Hersteller möglichen Status verfügt. Bietet der Hersteller eine Abstufung der Zertifikate nach Bronze, Silber, Gold und Platin, muss also mindestens ein Gold-Status nachgewiesen werden.

Die Einreichung eines geeigneten Nachweises, aus der die o.g. Partnerschaft/Zertifizierung hervor-geht, ist zwingend erforderlich.

EA 9

Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über aus-reichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.

Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet sollen die Rahmendaten von fünf bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projekten dargelegt werden.

Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Einführung einer Monitoringsoftware mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien" aufweist.

Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens). Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen

EA 10

Kenntnisse der deutschen Sprache

Der Bieter bestätigt, dass die im Falle einer Zuschlagserteilung eingesetzten Personen mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.01.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

20.03.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

30.01.2023

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.01.2023



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