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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen in 2 Losen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.12.2022

26.01.2023 12:00

26.01.2023 12:00

Z I 5-X-404/22

Bundesverwaltungsamt

23.01.2023 14:54

2022/S 248-724360

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert oder Vertreter im Amt
Telefon: +49 228-99358681398
Fax: +49 228-99358681645
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen in 2 Losen

Z I 5-X-404/22

II.1.2)
CPV-Code

Münzen (18512100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird für Los 1 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 104.473.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 208.946.000 Stück und für Los 2 ein Auftrag in Höhe von 53.907.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 107.814.000 Stück (Los 2) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 298.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 900.000 Stück (Los 1) sowie für Los 2 eine Menge von 207.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 600.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Münzen (18512100)

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 104.473.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 208.946.000 Stück von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 298.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 900.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

03.04.2023

31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von bis zu 208.946.000 Stück (gesamt bis 2025) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon von bis zu 900.000 Stück (gesamt bis 2025) der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Münzen (18512100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 53.907.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 107.814.000 Stück von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 207.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 600.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

03.04.2023

31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferungvon bis zu 107.814.000 Stück (gesamt bis 2025) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon von bis zu 600.000 Stück (gesamt bis 2025) der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1.Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.

2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.

3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.

4. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

5. Aktuelle Bankauskunft

6. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.

8. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen

9. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

10. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung

11. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.

12. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

- Eigenerklärung Sanktionen Russland

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

- Aktuelle Bankauskunft

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen.

2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

3. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung

4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen

-Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle in Bezug auf den Herstellungsprozess (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.01.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.03.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.01.2023

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.

3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.

4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.12.2022



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