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Ausschreibungsdetails

VMS Bund (ZIB 15.08 - 0784/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.12.2022 (letzte Änderung am 20.01.2023)

02.02.2023 23:59

ZIB 15.08 - 0784/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

20.01.2023 11:01

2022/S 248-723054

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 2289910610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

VMS Bund

ZIB 15.08 - 0784/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Softwarepaket für das Beschaffungswesen (48490000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem. Ziel ist der Einsatz eines VMS Bund anhand von in der Bundesverwaltung aufgestellten spezifischen Anforderungen.

Nach einer Implementierungsphase und Einführung im Pilotbetrieb sollen Lizenzen des Endproduktes aus diesem Rahmenvertrag zur digitalen Bearbeitung von Vergabeverfahren abgerufen werden.

Weiter umfasst das Angebot unterstützende Dienstleistungen für die Einführung, den Betrieb des VMS und ggf. die Ablösung der Altsysteme sowie eine Pflege des Systems über den gesamten Lebenszyklus.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

20.500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen (72212490)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Gesamtmenge bildet ein Los.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20.500.000 Euro für die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem abgerufen werden.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

20.500.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch viermalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.

Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.

Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken.

Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.

Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.

Umsatz:

Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 2.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand gefordert.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit:

- mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"),

- wobei eine (1) der drei (3) Referenzen der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) stattgefunden haben muss,

- bei mindestens einer Referenz muss die Implementierung eines Vergabemanagementsystems für eine Umgebung inklusive der Anbindung an die VMS-Schnittstelle zur e-Vergabeplattform des Bundes (siehe Schnittstellenspezifikation unter Anlage 21w in den Vergabeunterlagen) sowie die damit verbundenen Support- und Softwarepflegleistungen nachgewiesen werden

- bei mindestens einer Referenz muss die Implementierung eines Vergabemanagementsystems für eine Umgebung mit mehr als 100 Mitarbeitenden sowie die damit verbundenen Support- und Softwarepflegleistungen nachgewiesen werden

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

(2) Mitarbeiterzahlen

Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an.

Dabei werden folgende Mindestbedingungen gestellt:

- Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand über die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem muss mindestens 10 pro Jahr betragen.

- In der angegebenen Anzahl dürfen nur Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden, die über ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit dem Bieter verfügen (keine Freiberufler).

Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

02.02.2023

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

20.02.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.08.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

(1) Vorbefasste Unternehmen

Die Unternehmen BearingPoint GmbH, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sopra Steria SE, Capgemini Deutschland GmbH, Partnerschaft Deutschland sowie Accenture GmbH haben im Rahmen der Markterkundung und bei der Erstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungskriterien, Preisblatt) unterstützt.

Die Unternehmen BearingPoint GmbH und PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden auch bei der Durchführung des Verfahrens und der Auswertung der Angebote sowie in der Test- und Rolloutphase der Software unterstützend tätig sein.

(2) Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

Akademie der Künste

Alexander von Humboldt-Stiftung

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern

Bund der Vertriebenen

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Bundesanstalt für Gewässerkunde

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation

Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Bundesanstalt für Wasserbau

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesarbeitsgericht

Bundesarchiv

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesausgleichsamt

Bundeseisenbahnvermögen

Bundesfinanzhof

Bundesgerichtshof

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesinstitut für Sportwissenschaft

Bundeskanzleramt

Bundeskartellamt

Bundeskriminalamt

Bundesministerium der Finanzen

Bundesministerium der Justiz

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bundesnachrichtendienst

Bundesnetzagentur

Bundespatentgericht

Bundespolizei

Bundespräsidialamt

Bundesrat

Bundesrechnungshof

Bundessortenamt

Bundessozialgericht

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bundesverfassungsgericht

Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsgericht

Bundeszentralamt für Steuern

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Bundeszentrale für politische Bildung

Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

BWI GmbH

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Deutsche Bundesbank

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutscher akademischer Austauschdienst e.V.

Deutscher Bundestag

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.

Deutscher Wetterdienst

Deutsches Archäologisches Institut

Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

Deutsches Patent- und Markenamt

Deutsches Weininstitut GmbH

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Eisenbahn-Bundesamt

Erdölbevorratungsverband

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Fernstraßen-Bundesamt

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Generalzolldirektion

Germany Trade and Invest GmbH

Hanns-Seidel-Stiftung

Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Informationstechnikzentrum Bund

Johann Heinrich von Thünen-Institut

Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Kraftfahrt-Bundesamt

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

Kunstverwaltung des Bundes

Luftfahrt-Bundesamt

Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel

Nationale Anti Doping Agentur

Paul-Ehrlich-Institut

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Postbeamtenkrankenkasse

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Robert Koch-Institut

Statistisches Bundesamt

Stiftung Bundespräsident Theodor Heuss Haus

Stiftung Deutsches Historisches Museum

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Stiftung Jüdisches Museum Berlin

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Umweltbundesamt

Unabhängiger Kontrollrat

Unfallversicherung Bund und Bahn

Verbraucherzentrale Bundesverband

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.01.2023



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