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Ausschreibungsdetails

IM - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/r Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK) - Online mit Präsenzanteilen im Raum Münster (6002406326-BAPersBw)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.12.2022

26.01.2023 13:00

26.01.2023 13:00

6002406326-BAPersBw

Bundeswehrverwaltung

17.12.2022 15:00

2022/S 245-709161

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Postanschrift:Militärringstr. 1000
Postleitzahl:50737
Ort:Köln
NUTS:Köln (DEA2, NUTS 2)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):BAPersBw I 3.5 (PERS)
Telefon:+49 22195714281

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

IM - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/r Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK) - Online mit Präsenzanteilen im Raum Münster

6002406326-BAPersBw

II.1.2)
CPV-Code

Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Aus-/Fortbildungs- und Seminarmaßnahmen "Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/r Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK)" als Online-Unterricht (Live-Webinar) mit Präsenzanteilen unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und des IHK-Rahmenlehrplans für IT-Fachinformatiker sowie weiterer dazu bestehenden Vorschriften in der dazu jeweils gültigen Fassung.

Die an dieser Bildungsmaßnahme Teilnehmer/innen sollen hier grundlegend auf die externe Prüfung nach § 45 Absatz 3 BBiG zur Erlangung des Berufsabschlusses IT-Fachinformatiker/-in Systemintegration vorbereitet werden.

Zielgruppe sind Soldaten auf Zeit mit mindestens 4-jähriger Verpflichtungs-dauer (SaZ 4) und Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL), welche militärisch in IT- oder artverwandten Verwendungen eingesetzt sind oder zukünftig eingesetzt werden sollen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Münster (DEA3, NUTS 2)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 02.07.2025 mit einer Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre.

Geplant ist ein Abruf pro Jahr.

Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

03.07.2023

02.07.2025

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.01.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.12.2022



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