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Ausschreibungsdetails

Beschaffung eines projektübergreifenden Common Data Environments (CDE)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.12.2022 (letzte Änderung am 02.06.2023)

26.01.2023 14:00

2022_01_GB

Sachsen-Anhalt: IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

14.06.2023 16:39

2022/S 248-718106

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Postanschrift:Breiter Weg 173
Postleitzahl:39104
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
E-Mail: info@ips-lsa.de
Hauptadresse: www.ips-lsa.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung des Landes Sachsen-Anhalt (Gesellschafter zu 100 % LSA)


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauprojektmanagement, Baubetrieb, Facility Management

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beschaffung eines projektübergreifenden Common Data Environments (CDE)

2022_01_GB

II.1.2)
CPV-Code

Informationstechnologiedienste (72222300)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die IPS möchte das Projektmanagement der Bauprojekte durch ein Common Data Environments (CDE) unterstützen.Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein Partner für die entsprechende Datenumgebung, Administration, die Programmierung, die Betreuung, den Support, etc. gefunden werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)

Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)

Bereitstellung von Software (72268000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) ist eine hundertprozentige Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Der Unternehmenssitz ist in Magdeburg. Gegründet wurde die IPS im Jahr 2021.

Die IPS nimmt Bauherrenaufgaben für Hochbauten für das Land Sachsen-Anhalt, insbesondere im Rahmen des Projektmanagements von Großen Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen (GNUE) wahr. Somit kommen wir mit allen Disziplinen planerischer und ingenieurtechnischer Leistungen in Berührung. Darüber hinaus liegen die Liegenschaften bzw. die dann fertig gestellten Baumaßnahmen im Besitz der IPS. Demzufolge gehört der Betrieb der Liegenschaften gleichermaßen zu unserem Aufgabengebiet. Somit soll die CDE über alle Leistungsphasen hinweg Anwendung finden.

Zur Erledigung unserer Aufgaben nutzen wir als IPS digitale Strukturen und Prozesse, um uns mit allen am Projekt beteiligten Akteuren in digitalen Projekträumen auszutauschen. Die IPS betrachtet den gesamten Gebäudelebenszyklus von Bauvorhaben auch und mit Hilfe des Building Information Modeling (BIM). Ein effizientes und dynamisches Projektmanagement entspricht dabei dem Selbstverständnis der IPS. Planung, Bau und die Verwaltung der Gebäude sollen nachhaltig gestalten werden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Methodik des BIM. Hierfür wird eine Common Data Environment (CDE) als Projektplattform zur Integration sämtlicher an dem Projekt Beteiligten - Planer, Spezialisten, Baufirmen, Stakeholder, Bauherrn etc. - und deren Schnittstellen, Softwarekomponenten und -produkte benötigt. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die IPS eine CDE für alle Projekte zu nutzen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Benutzeroberfläche / Gewichtung: 6

Qualitätskriterium Name: Performance / Gewichtung: 3

Qualitätskriterium Name: Datenmanagement / Gewichtung: 6

Qualitätskriterium Name: Workflowmanagement / Gewichtung: 6

Qualitätskriterium Name: Kommunikation / Gewichtung: 3

Qualitätskriterium Name: durch den Benutzer (Bauherr) zu regulierende administrative Möglichkeiten / Gewichtung: 5

Qualitätskriterium Name: Support und Service durch den Anbieter / Gewichtung: 6

Qualitätskriterium Name: Kostenmodul / Gewichtung: 12

Qualitätskriterium Name: BIM_Management / Gewichtung: 12

Qualitätskriterium Name: Integration des Bauprozess / Gewichtung: 6

Qualitätskriterium Name: Gebäudebetrieb / Gewichtung: 5

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 72

Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag um weitrere 48 Monate zu verlängern.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in den Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 3.000.000,00 € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert, nachzuweisen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2. Angabe von Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

2.1. Angabe einer Referenz des Bewerbers hinsichtlich der Nutzung der CDE im Rahmen eines Neu-, Um- und Erweiterungsbaus im Bereich des Hochbaus.

Angabe einer Referenz des Bewerbers hinsichtlich der Nutzung der CDE im Rahmen eines Neu-, Um- und Erweiterungsbaus im Bereich des Hochbaus.

Angabe einer Referenz des Bewerbers hinsichtlich der Nutzung der CDE im Rahmen eines Neu-, Um- und Erweiterungsbaus im Bereich des Hochbaus.

Angabe eines Referenzprojektes hinsichtlich der Nutzung der CDE unter Anwendung und Integration der BIM-Methodik im Rahmen eines Hochbauprojektes.

Angabe einer Referenz des Bewerbers zu der Nutzung eines in der CDE integrierten Kostenmoduls im Rahmen eines Hochbauprojektes (Mindestanforderung).

3. Nachweise zur Sicherstellung der Datensicherheit gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV (Mindestanforderungen)

3.1. Zur Sicherstellung der Informationssicherheit wird eine ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig für das gesamte anbietende Unternehmen und der zum Betrieb der CDE angebotenen Rechenzentren gefordert (Mindestanforderung).

3.2. Die durch die Basiskriterien definierten Anforderungen des Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (Kriterienkatalog C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die Common Data Environment (CDE) müssen erfüllt werden.

(Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers oder ein gleichwertiger Nachweis ist einzureichen)

4. Angaben zur technischen Ausrüstung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV - Anforderung an die Funktionalität der Common Data Environment (CDE) (Mindestanforderungen)

4.1 Erklärung, dass die Pflichtanforderungen der DIN SPEC 91391 gemäß der Excel- bzw.- PDF-tabelle zur DIN SPEC 91391 (digitaler Zusatzinhalt der DIN SPEC 91391) an die Common Data Environment erfüllt werden (Mindestanforderung).

4.2 Erklärung, dass als Systemsprache deutsch Anwendung findet.

Hinweis: Liegen die benannten Mindestanforderungen nicht vor, wird der Teilnahmeantrag aufgrund mangelnder Eignung von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Die Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes (Anlage 5) ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

26.01.2023

14:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

28.02.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle/Saale
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5141529
Fax:+49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §

135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.12.2022



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