Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=491913
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen Forschungsprogrammen
10.08.03.06-22.01
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
1,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe "Leistungsbeschreibung"
1,00
EUR Euro
23.01.2023
31.12.2024
Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
siehe "Leistungsbeschreibung". Die Ausschreibung erfolgt ohne einen geschätzten Gesamtwert. Daher wird der Wert ohne MwSt. mit 1 Euro angegeben.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
09.01.2023
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
09.01.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.12.2022
Versionsverlauf
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