Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Einwegschutzhandschuhe aus Nitril
333-2022-0361
Einweghandschuhe (18424300)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von ungepuderten Nitril-Schutzhandschuhe in ergonomischer Form (Fünffingerhandschuh) nach DIN EN 374, DIN EN 420 und DIN EN 455 zum Einmalgebrauch
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)
Beschreibung
Los 1
LOS 1__Ungepuderte Nitril-Schutzhandschuhe in ergonomischer Form
Einweghandschuhe (18424300)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Los 1
Geschätzte Bestellmenge: 100.000 Spenderboxen
Maximal Bestellmenge: 110.000 Spenderboxen
Laufzeit in Monaten: 24
Option +12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
LOS 2__Ungepuderte Nitril-Schutzhandschuhe in ergonomischer Form
Einweghandschuhe (18424300)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Los 2
Geschätzte Bestellmenge: 100.000 Spenderboxen
Maximal Bestellmenge: 110.000 Spenderboxen
Laufzeit in Monaten: 24
Option +12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Nachweis der Zertifizierung des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
Kostenlose Angebotsmuster gem. Leistungsverzeichnis:
Je Los
- 1x Spenderbox Gr.7/S
- 1x Spenderbox Gr. 8/M
- 1x Spenderbox Gr. 9/L
- 1x Spenderbox Gr.10/XL
- 1x Spenderbox Gr.11/XXL, sofern diese angeboten wird
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.01.2023
11:00
- Deutsch (DE)
08.03.2023
19.01.2023
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung wg. Art.5k EU-VO Nr. 833_2014 Sanktionen" abzugeben.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlichelektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.12.2022