Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=491723
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung eines Vektorsignalgenerators nebst Dienstleistung (Training)
0882/22-000
Strahlenmessgeräte (38341000)
Lieferauftrag
Zur Durchführung der Systemüberprüfungen bei SAR-Messsystemen sowie zur Funktionsprüfung von HF-Messgeräten, Exposimetern, Spektrumanalysatoren, Messempfängern und Antennen ist die Erzeugung von HF-Signalen gemäß aktueller Funkstandards (2G, 3G, 4G, 5G-FR1, 5G-FR2; WLAN-2.4, -5, -6GHz; NB-IoT; Bluetooth) wie auch die Erzeugung beliebiger arbiträrer Signalformen mittels Signalgenerator im Frequenzbereich von 100 kHz - 67 GHz erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
456.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Elektronische Messgeräte (38552000)
Signalgeneratoren (34999100)
Signalgeneratoren, Antennensignalverteiler und Maschinen für die Galvanotechnik (34999000)
Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402, NUTS 3)
Bundesamt für Strahlenschutz, Kompetenzzentrum EMF, Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus
Zur Durchführung der Systemüberprüfungen bei SAR-Messsystemen sowie zur Funktionsprüfung von HF-Messgeräten, Exposimetern, Spektrumanalysatoren, Messempfängern und Antennen ist die Erzeugung von HF-Signalen gemäß aktueller Funkstandards (2G, 3G, 4G, 5G-FR1, 5G-FR2; WLAN-2.4, -5, -6GHz; NB-IoT; Bluetooth) wie auch die Erzeugung beliebiger arbiträrer Signalformen mittels Signalgenerator im Frequenzbereich von 100 kHz - 67 GHz erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Preis
456.000,00
EUR Euro
01.02.2023
31.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Einmalige Lieferung zeitnah nach Zuschlagserteilung + Dienstleistung nach Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)
Erfüllung der Mindestkriterien / Spezifikationen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
siehe Anlage 1
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.01.2023
09:00
- Deutsch (DE)
28.02.2023
19.01.2023
09:01
Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.12.2022