Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=491545
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Kommunikationsmanagementsystem Zentrale Leitstelle Unstrut-Hainich-Kreis
178-2022-UHK-BKR-EU
Kommunikationsanlage (32570000)
Lieferauftrag
Für die Zentrale Leitstelle des Unstrut-Hainich-Kreises soll ein neues Kommunikationsmanagementsystem als Vermittlungs- und Notrufabfragesystem beschafft werden.
II.2)
Beschreibung
Kommunikationsanlage (32570000)
Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09, NUTS 3)
99974 Mühlhausen
Für die Zentrale Leitstelle des Unstrut-Hainich-Kreises soll ein neues Kommunikationsmanagementsystem als Vermittlungs- und Notrufabfragesystem beschafft werden.
Die Leistung umfasst u. a. folgenden Umfang:
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems
- Anbindung an alle vorhandenen Kommunikationsmittel und Sicherstellung der nötigen Schnittstellen (Einsatzleitsystem, Telefon, Internet, Digital- und Analogfunk, digitale Alarmierung, Kontaktsteuerung u. a.)
- Ausstattung von fünf Arbeitsplätzen mit neuer Hard- und Software (Lieferung, Montage/betriebsfertige Bereitstellung)
- Integration der Arbeitsplatzkomponenten in die Leitstellentische
- Schulungen für Anwender erstellen und durchführen
- Planung und Durchführung der Migration in Abstimmung mit Auftraggeber/Fachplanung
- Sicherstellung des anschließenden technischen Supports
Die Anforderungen an den Betrieb einer integrierten Leitstelle müssen erfüllt werden. Dazu zählt im Besonderen die Migration im laufenden Betrieb. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Leitstelle während aller Arbeitsschritte ist sicherzustellen.
Laufzeit in Monaten: 8
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Gemäß §12 a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
vom Bestbieter einzureichen:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)
bei Einsatz von Nachunternehmen zusätzlich:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Ent-geltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.02.2023
10:00
- Deutsch (DE)
22.03.2023
13.02.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Kommunikation mit der Vergabestelle, Informationen zu etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen, die Angebotsaufklärung und Nachforderungen erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
_____
Wenn Sie noch nicht bei der e-Vergabe angemeldet sind, können Sie sich kostenfrei auf der Plattform registrieren. Hinweise/Anleitungen zur e-Vergabe finden Sie unter: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/node_unternehmen.html
_____
Vom 22.12.2022 bis 01.01.2023 ist die Vergabestelle nicht besetzt. Eingehende Bieterfragen werden ab 02.01.2023 schnellstmöglich beantwortet.
_____
Bieterfragen sind bis zum 03.02.2023 einzureichen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.01.2023
Eignungskriterien
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.