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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Stufentritte (B 20.21 - 9913/22/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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07.12.2022

09.01.2023 11:30

09.01.2023 11:30

B 20.21 - 9913/22/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

07.12.2022 11:15

2022/S 238-685323

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2625
Fax: +49 2289910610-2625

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Stufentritte

B 20.21 - 9913/22/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Leitern (44423200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung Stufentritte und Rollhocker für das KdB

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

640.367,20

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung Stufentritte und Rollhocker für das Kaufhaus des Bundes. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 640.367,20 Euro abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

640.367,20

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.01.2023

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

24.02.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.01.2023

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung:

- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_1, BIMASRM_5

- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

- Bundesinstitut für Risikobewertung

- Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

- Deutsche Nationalbibliothek

- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

- Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.

- Otto -von-Bismarck-Stiftung

- Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

- Stiftung Deutsches Historisches Museum

- Stiftung Preußischer Kulturbesitz

- Alexander von Humboldt-Stiftung

- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

- Deutscher Akademischer Austauschdienst

- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH

- Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

- DRK-Suchdienst Standort Hamburg

- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

- Friedrich-Ebert-Stiftung

- Germany Trade and Invest GmbH

- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH

- Kuratorium für waldarbeit und Forsttechnik e.V.

- Arbeitsmedizinischer Dienst d. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft GmbH

- Bw Bekleidungsmanagement GmbH

- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

05.12.2022



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