Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490384
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Unterhalts- und Tiefgaragenreinigung im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bonn
Z II 2-Vst. 1646/2022
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Das BMUV beabsichtigt ab dem 01.05.2023 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMUV in Bonn extern zu vergeben. Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Gebäudereinigung (90911200)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn
Die Leistungen im Los 1 fallen in den folgenden Untergewerken an:
- Unterhaltsreinigung,
- Tagesdienst und
- Sonderreinigungen (Im Rahmen von Unterhaltsreinigungen; Grundreinigungen / Einpflege / Zwischenreinigung; Tiefgaragenreinigung; Polsterreinigung; Kühlschrankinnenreinigung; Bibliothek).
01.05.2023
30.04.2025
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der /dem AN abgegeben.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Tiefgaragenreinigung im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Gebäudereinigung (90911200)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Reinigung der Tiefgarage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Robert-Schuman-Platz 3 in Bonn (AG´in). Auf drei Ebenen erstreckt sich die Tiefgarage auf einer Fläche von 13.213 m² mit Stellplatzflächen und Auf- und Abfahrtsrampen mit einer Steigung von maximal 5,0%. Die Reinigung umfasst die Reinigung der Tiefgaragenstellplätze, der Durchfahrten sowie Auf- und Abfahrtsrampen.
01.05.2023
30.04.2025
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der /dem AN abgegeben.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
24.01.2023
10:00
- Deutsch (DE)
01.05.2023
24.01.2023
10:00
Bonn
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16.01.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.