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Ausschreibungsdetails

Impfstoff-Lagerlogistik (N1.03.05.04/0010#0026)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.11.2022 (letzte Änderung am 11.01.2023)

27.12.2022 23:59

28.12.2022 00:00

N1.03.05.04/0010#0026

Paul-Ehrlich-Institut

11.01.2023 13:22

2022/S 230-661891

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Paul-Ehrlich-Institut
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 51-59
Postleitzahl: 63225
Ort: Langen
NUTS: Offenbach, Landkreis (DE71C, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Paul-Ehrlich-Institut
Fax: +49 6103-771266
Hauptadresse: https://www.pei.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Paul-Ehrlich-Institut
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 51-59
Postleitzahl: 63225
Ort: Langen
NUTS: Offenbach, Landkreis (DE71C, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 6103-771266
Hauptadresse: https://www.pei.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Impfstoff-Lagerlogistik

N1.03.05.04/0010#0026

II.1.2)
CPV-Code

Lagerung und Lagerhaltung (63120000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Warenannahme, Einlagerung und Versandaufbereitung von COVID-19 Impfstoffen sowie die Koordination der Versandlogistik

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1 - Ultratiefkühllagerung von COVID-19 Impfstoff

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Lagerung und Lagerhaltung (63120000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Offenbach, Landkreis (DE71C, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive der Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von ultratiefkühlpflichtigen COVID-19-Impfstoffen für bis zu 170 Mio Dosen Impfstoff.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.02.2023

31.12.2023

Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zu den dann gültigen preislichen Konditionen 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Für die zu beauftragenden Lager- und Koordinationsdienstleistungen, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind, sollen durch dem Auftraggeber Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollten die Haushaltsmittel nicht in der erforderlichen Höhe gemäß Ausschreibungsergebnis zur Verfügung stehen.


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2 - Kühl- und Tiefkühllagerung von Impfstoffen von COVID-19 und

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Lagerung und Lagerhaltung (63120000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Offenbach, Landkreis (DE71C, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive der Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von tiefkühl- und kühlpflichtigen COVID-19-Impfstoffen und Affenpocken-Impfstoff für bis zu 100 Mio. Dosen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.02.2023

31.12.2023

Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zu den dann gültigen preislichen Konditionen 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Für die zu beauftragenden Lager- und Koordinationsdienstleistungen, die Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind, sollen durch dem Auftraggeber Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollten die Haushaltsmittel nicht in der erforderlichen Höhe gemäß Ausschreibungsergebnis zur Verfügung stehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Angebot: - Unterzeichneter Angebotsvordruck - Ausgefülltes und unterzeichnetes Leistungsverzeichnis - Unterzeichneter Vertrag - Eigenerklärung - ggf. Verpflichtserklärung im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern - ggf. Bietergemeinschaftserklärung Spätestens zu Leistungsbeginn: - Nachweis der Haftpflichtversicherung - Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 - Großhandelserlaubnis - Zertifizierung nach GDP

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs. 4 VgV auf mindestens 30 Tage festgesetzt. Die elektronische Übermittlung der Angebote wird akzeptiert.

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.12.2022

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.12.2022

08:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 8829-499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.01.2023



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