Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Hängeregistratur- und Karteischränke aus Stahlblech
343-2022-0356
Büromöbel (39130000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung: Lieferung Hängeregistraturschränke und Karteischränke aus Stahlblech in verschiedenen Ausführungen
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Hängeregistraturschränke für DIN A4-Ablage, abschließbar
Büromöbel (39130000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit Verlängerungsoption um 1 Jahr
Lieferung von Hängeregistraturschränken aus Stahlblech in verschiedenen Abmessungen und Ausführungen
Mindestabnahmemenge: 0
Geschätzte Abnahmemenge: 4.617 Stück
Höchstabnahmemenge: 5.540 Stück
Laufzeit in Monaten: 24
Verlängerungsoption um 1 Jahr
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Karteischränke für DIN A4- oder DIN A5-Ablage, abschließbar
Büromöbel (39130000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit Verlängerungsoption um 1 Jahr
Lieferung von Karteischränken aus Stahlblech in verschiedenen Abmessungen und Ausführungen
Mindestabnahmemenge: 0
Geschätzte Abnahmemenge: 1.849 Stück
Höchstabnahmemenge: 2.219 Stück
Laufzeit in Monaten: 24
Verlängerungsoption um 1 Jahr
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Den Vergabeunterlagen ist eine "Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen" beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.01.2023
11:00
- Deutsch (DE)
28.04.2023
18.01.2023
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor der Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachaprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...]
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76 in 53123 Bonn zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.11.2022