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Ausschreibungsdetails

Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.01.2023

23.02.2023 10:00

23.02.2023 10:00

KAS 2022-13

Thüringen: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha

14.01.2023 08:15

2023/S 012-031311

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat
Ort:Gotha
NUTS:Gotha (DEG0C, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha

KAS 2022-13

II.1.2)
CPV-Code

Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die zu vergebene Leistung umfasst die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen (90520000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Gotha (DEG0C, NUTS 3)

Landkreis Gotha

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftragnehmer übernimmt als beauftragter Dritter die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.

Es erfolgt die Übernahme und Entsorgung von ca.127,0 t Schadstoffen pro Jahr.

Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten:

- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)

- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7k in 99885 Ohrdruf)

- Wertstoffhof Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16 in 99880 Waltershausen)

- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)

- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)

- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)

- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:

(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.

(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.

(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EU-Sanktionen)

(4) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,

(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,

(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

(8) die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter

in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer

gesetzten Frist beizubringen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm

die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine

entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht

beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter

verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht

nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:

(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen,

getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und

(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist

nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch

genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des

Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige

Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die

Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß

§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:

(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:

- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und einem Entsorgungsumfang von mindestens 90,0 t /Jahr). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.

(2) Dem Angebot ist eine Kopie des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen. Die Erlaubnis hinsichtlich des Transportes von gefährlichen Abfällen, mindestens derer welche in der Leistungsbeschreibung benannt sind, ist in dem Zertifikat aufgelistet.

(3) Benennung der verantwortlichen Führungskraft/Führungskräfte, der chemiespezifischen Fachkraft/Fachkräfte und der Hilfskraft/Fahrer sowie deren Qualifikation und Fortbildung i.S.d. TRGS 520 Abschnitt 5 Gefahrgutverordnung. Eine Kopie der fachlichen Qualifikation(en) und Fortbildung(en) der benannten Personen sind dem Angebot als Anlage beizufügen.

(4) Angabe der jeweiligen behördlichen Genehmigung(en), aus der/denen ersichtlich ist, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abfallarten entsprechend entsorgt werden dürfen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung(en) des Zwischenlagers oder der Behandlungsanlage etc. ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen.

(5) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte

(6) Angabe zu Transportbehältnissen

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen

(2) Prüfzertifikat zu den ordnungsgemäß verschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen gemäß TRGS 520 Abschnitt 6

Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden

sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen

Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im

Wege der Eignungsleihe bedient.

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.

Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.

Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf

Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe

an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung

des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.

Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die

Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu

benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht

nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,

- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten

- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder

gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den

Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten

(3) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten

Zuschlagserteilung verpflichtet, die Verpflichtungen und Nachweise ((1) und (2))

nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis

maximal 5 Werktagen vorzulegen,

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer

Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in

jeweils folgender Höhe:

- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR

- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.02.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.02.2023

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 361-573321254
Fax:+49 361-573321059
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.01.2023



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