Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag: Ausbau und Betriebsunterstützung in der IT-Infrastruktur
ZV2-3-2022-0003
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen zum "Ausbau und Betriebsunterstützung im Bereich der IT-Infrastruktur und -Prozesse für die Integrierte Molekulare Surveillance am RKI".
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Robert Koch-Institut (RKI), ZV 2.3-Beschaffung Nordufer 20 13353 Berlin Deutschland
Einer Obergrenze von maximal 1.700 abzurufenden Personentagen über einen geplanten Zeitraum von max. 48 Monaten. Abnahmemenge wird nicht garantiert.
01.02.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Abnahmemenge (siehe Leistungsbeschreibung) wird nicht garantiert.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.12.2022
23:55
- Deutsch (DE)
31.01.2023
22.12.2022
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.11.2022