Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Digitalisierungsvorhaben des BAMF - Software-Entwicklungsleistungen Oracle (Los 4)
ZIB 21.27 - 0030/22/VV : 4
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Unterstützungsleistungen für die Digitalisierungsvorhaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Hier: Software-Entwicklungsleistungen Oracle (Los 4)
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
In diesem Verfahren werden IT-Dienstleistungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgeschrieben. Um die Kernaufgaben in den Bereichen Asylverfahren und in der Integrationsarbeit effizient wahrnehmen zu können, betreibt das BAMF in einer überwiegend Service-orientierten Architektur verschiedene IT-gestützte Fachverfahren. Aufgrund der sich stark verändernden Rahmenbedingungen (steigende Fallbearbeitungszahlen, steigende Beschäftigtenzahl) hat sich das BAMF mit seiner Digitalisierungsagenda zum Ziel gesetzt, viele informationstechnologische Prozesse strategisch neu auszurichten. Für das Bestreben der Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Kernprozesse und der Überführung aller Dienste in eine MultiCloud-Umgebung benötigt das BAMF Unterstützungsleistungen von externen Dienstleistern. Diese werden in insgesamt fünf Fachlosen ausgeschrieben:
Los 1 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Microsoft .NET-Umgebung
Los 2 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Java Spring-Boot-Umgebung
Los 3 - Testmanagement und -durchführung
Los 4 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Oracle-Umgebung
Los 5 - Mulitcloud IT-Dienstleistungen
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang im vorliegenden Verfahren (Los 4) entnehmen Sie bitte den beigefügten Ausschreibungsunterlagen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 14.289.440,- Euro (netto).
Los 1: Schätzwert (netto) 19.971.600,00 €
Los 2: Schätzwert (netto) 39.996.000,00 €
Los 3: Schätzwert (netto) 19.580.000,00 €
Los 4: Schätzwert (netto) 14.289.440,00 €
Los 5: Schätzwert (netto) 23.928.000,00 €
Gesamtschätzwert für alle Lose (netto): 117.765.040,00 €
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die Erklärungen 'Ausschlussgruende', 'Sanktionen Russland', 'Auftragsvergabe', 'Verpflichtungsgesetz' und 'soziale Nachhaltigkeit von IT' sind vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten
Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage 'Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Bieter muss hierzu eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einreichen. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 8 Millionen EUR pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1).
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mind. 25 Personen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mindestanzahl aufweisen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen im Bereich Java-Entwicklung haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich Software-Entwicklung mit ca. 20 Diensten erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Entwicklung auf Basis der Oracle-Middleware bzw. Anwendungsentewicklungsframeworks
# Konzeption und Entwicklung von komplexen Anwendungen in Serviceorientierten Architekturen
# Backend-Entwicklung auf Basis von Java
# Frontend -Entwicklung auf Basis von JEE, ADF, APEX oder FORMS
# Entwicklung mit ORM-Frameworks (TopLink oder EclipseLink)
# Anwendung diverser SW-Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Komponenten- und Integrationstests oder Verwendung von Code-Metriken)
# Deployment- und 3rd-Level-Support für Betrieb auf Oracle-Middleware-Komponenten
Die Referenzen für die restlichen Bereiche haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich Operations/Support erbracht wurden. Der Inhalt ist vergleichbar, wenn alle folgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Konzeption des Produkteinsatzes gemäß der vorliegenden Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Reproduzierbarkeit (z.B. Virtualisierung, Backup, Clustering, Golden Images)
# (automatisierte) Konfiguration von Umgebungen
# Durchführung von Versionswechseln
# Analyse und Behebung von Fehlern
# Beratung/Unterstützung der Fachverfahrensentwickler
Für alle Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.01.2023
11:30
- Deutsch (DE)
31.03.2023
29.11.2022
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.01.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.