Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Betrieb einer Zwischenunterbringung für Schutzsuchende in Darmstadt
B 24.14 - 0807/22/VV : 1
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (98000000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Betrieb einer Zwischenunterbringungseinrichtung für Schutzsuchende am Standort "Starkenburg Kaserne" in Darmstadt
II.2)
Beschreibung
Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711, NUTS 3)
Die Laufzeit des Vertrages ist vom 15.01.23-31.12.23 vorgesehen. Im Zeitraum vom 15.01.23-31.01.23 sind Kapazitäten für bis zu 100 Schutzsuchende vorzuhalten. Ab 01.02.23 sind Kapazitäten für bis zu 200 Schutzsuchende vorzuhalten. Je nach Einreisegeschehen ist ab dem 01.02.23 eine Belegung mit bis zu 400 Personen möglich. Optional wird die Zahl der unterzubringenden Schutzsuchenden ab 01.07.23 auf maximal 550 Schutzsuchende erhöht. Es besteht weiterhin die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils drei Monate.
15.01.2023
31.12.2023
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
An die mit der Planung, Koordination und Qualitätskontrolle beauftragten Mitarbeitenden der Projektleitung gelten folgende Anforderungen:
• Erfahrung in der Planung, Errichtung und dem Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete gemäß Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
• Nachgewiesene Erfahrung im Zivil- und Katastrophenschutz
• Kenntnisse zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen (u.a. Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen, LSBT*IQ-Personen) oder traumatisierten Menschen
• Keine Vorstrafen
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
• Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeitenden der Projektleitung unter Angabe der einschlägigen Erfahrungen in Form von Referenzen mit Nennung von Ansprechpersonen je Referenz
• Schulungsnachweise der vorgesehenen Mitarbeitenden der Projektleitung für die Kenntnisse im Umgang mit besonders schutzbedürftigen und traumatisierten Menschen sowie der Angaben der Erfahrungen und Kenntnisse im Lebenslauf
• Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.12.2022
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.11.2022
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.