Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Digitale Patientenanmeldung in Krankenhäusern und Telenotarztsystem in Sachsen-Anhalt
12.29-Digi-Patient-LSA-22
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
Lieferauftrag
Digitale Patientenanmeldung in Krankenhäusern und Telenotarztsystem in Sachsen-Anhalt
II.2)
Beschreibung
Patientenverwaltungssystem (48814200)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Verschiedene Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Das mobile Endgerät soll als Grundlage für den Aufbau einer jederzeit erweiterbaren Telenotarztstruktur dienen und kontaktlose, audiovisuelle Arztkonsultationen im Rettungsdienst ermöglichen.
Durch Einführung einer digitalen Einsatzdokumentation wird im Krankenhaus eine kontaktlose und digitale Übergabe ermöglicht. Die digitale Einsatzdokumentation kann in das Krankenhausinformationssystem übernommen und damit allen behandelnden Fachabteilungen zugestellt werden
01.04.2023
31.05.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (EU-Verfahren)
- Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV "Insolvenzverfahren/Liquidation"
oder
- durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine UVL-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgestellten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber die
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
Die folgenden Unterlagen (Vorgabe Landesvergabegesetz) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zu § 10 LVG-LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit", § 12 LVG-LSA "ILO-Kernarbeitsnormen" und § 13 LVG-LSA "Nachunternehmereinsatz"
- Vereinbarung zu § 17 LVG-LSA "Kontrollen" und § 18 LVG-LSA "Sanktionen"
Darüber hinaus sind mit dem Angebot (inkl. der Anlagen gemäß Checkliste) folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Das Unternehmen muss nach DIN EN ISO 27001 zertifiziert sein und zusätzlich ein Zertifikat über eine entsprechende Servicequalität einreichen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die folgenden Unterlagen (u. a. Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
-Vereinbarung zu §§ 17, 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Erklärung zu §§ 10, 12 und 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
22.02.2023
23:58
- Deutsch (DE)
31.03.2023
20.12.2022
06:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06.02.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.