Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Körperschutzausrüstung
331-2022-0292
Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
Lieferauftrag
Körperschutzausrüstung
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Kopfschutz nach DIN EN 13277-4
Boxausrüstung (37430000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Kopfschutz nach DIN EN 13277-4, geschätzte Bestellmenge 3.813 Stück
Laufzeit in Monaten: 36
12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Faustschützer mit Gel-Dämpfung nach DIN EN 13277-7
Boxhandschuhe (37433000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Faustschutz mit Gel-Dämpfung nach DIN EN 13277-7, geschätzte Bestellmenge 4.616 Stück
Laufzeit in Monaten: 36
12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 3
Tiefschutz für Damen und Herren nach DIN EN 13277-5
Boxausrüstung (37430000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
Tiefschutz nach DIN EN 13277-5, geschätzte Bestellmenge 5.718 Stück
Laufzeit in Monaten: 36
12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.01.2023
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2023
05.01.2023
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Außerdem ist die die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen mit dem Angebot abzugeben.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16.11.2022