Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488268
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Unterhaltsreinigung an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes
OV-49053/22-GRF
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes.
II.2)
Beschreibung
Büroreinigung (90919200)
Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst, Niederlassung Potsdam, Michendorder Chaussee 23, 14473 Potsdam
Auftragsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung an der Niederlassung Potsdam des Deutschen Wetterdienstes.
Qualitätskriterium Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
01.04.2023
31.03.2025
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, maximal bis zum 31.03.2028.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2028 um bis zu 3 Monate
nein
Auf Grund von Verzögerungen innerhalb der bevorstehenden Bauphase kann es zu einer Verschiebung des Leistungsbeginns von bis zu 4 Monaten kommen. Im Zuschlagsfall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig (spätestens 2 Monate vor dem 01.04.2023) über den tatsächlichen Leistungsbeginn informieren. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
gem. III.1.1)
gem. III.1.1)
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
siehe Vergabeunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
19.12.2022
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2023
19.12.2022
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15.11.2022