Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488119
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft GZD/FIU in Köln, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 167-22
VOEK 167-22
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft GZD/FIU in Köln
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Unterhaltsreinigungsleistungen für die Dienstliegenschaft GZD/FIU in Köln
Gebäudereinigung (90911200)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Dienstliegenschaft GZD/FIU
Butzweilerhofallee 5
50829 Köln
Unterhaltsreinigung
Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen von 12.957,02 m².
Die jährliche Reinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt 1.090.157,00 m².
Qualitätskriterium Name: Jahresreinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis Gewichtung: 70
01.09.2024
31.08.2028
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2030).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
- Grundreinigung
- Bedarfsleistungen
nein
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft UHR, max. Richtleistung qm/Std./ Reinigungskraft Grundreinigung
Raumgruppe A, 180, 25
Raumgruppe B, 180, 25
Raumgruppe C, 140, 20
Raumgruppe D, 70, 20
Raumgruppe E, 240, 40
Raumgruppe F, 240, 40
Raumgruppe G, 220, 40
Raumgruppe H, 200, 30
Raumgruppe I, 200, 30
Raumgruppe J, 140, 30
Los 2
Glasreinigungsleistungen für die Dienstliegenschaft GZD/FIU in Köln
Fensterreinigung (90911300)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23, NUTS 3)
Dienstliegenschaft GZD/FIU
Butzweilerhofallee 5
50829 Köln
Glasreinigung
Die Reinigung umfasst Glasflächen von 3.323,80 m² (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen) und Außenjalousien mit einer Fläche von 3.740,58 m² (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
Die jährliche einseitige Reinigungsfläche für die Glas- und Jalousienreinigung beträgt 20.776,36 m² (beidseitig zu reinigen).
Preis
01.09.2024
31.08.2028
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2030).
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
- Bedarfsleistungen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
1. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind, unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.01.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2023
09.01.2023
00:00
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 05.12.2022 bis 16.12.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Tage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig entfallen.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 20.12.2022 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29.11.2022
Eignungskriterien
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.