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Ausschreibungsdetails

Diensthunde Grundausstattung (QU2AH/NA028/MA254)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.11.2022 (letzte Änderung am 20.12.2022)

02.01.2023 13:00

02.01.2023 13:00

QU2AH/NA028/MA254

Bundeswehrverwaltung

20.12.2022 09:40

2022/S 223-643110

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): U2.1

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Diensthunde Grundausstattung

QU2AH/NA028/MA254

II.1.2)
CPV-Code

Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Rahmen des Projekts Diensthundeausstattung sollen diverse Ausrüstungsgegenstände für alle Diensthunde der Bundeswehr in ihren jeweiligen spezifischen Einsatzbereichen neu beschafft werden. Die Bandbreite reicht von einfacher Hundegrundausstattung wie Futternäpfen und Leinen über spezielle Schutzbrillen und -westen bis zu Ausrüstung für die ausbildenden Diensthundeführer der Diensthundeschule beim Training der Welpen und Junghunde. Hierfür sollen in mehreren Ausschreibungen die verschiedenen Einsatzbedarfe abgedeckt werden.

Die einzelnen Produkte haben sich dabei in jahrelanger Arbeit mit den Diensthunden als am besten geeignet erwiesen, um die besonderen Anforderungen der fortwährenden Hundeausbildung und Betreuung von der Auswahl als geeigneter Welpe bis zum verdienten Ruhestand zu erfüllen. Die Diensthundeführer bzw. Ausbilder haben Erfahrungswerte mit den Produkten, dem jeweiligen Ausbildungszweck und den eingesetzten Hunderassen.

Die Ausbildung und der Einsatz der Hunde kann auch am oder im Wasser stattfinden, sodass die Eigenschaften Schwimmfähigkeit (Auftrieb) und Sichtbarkeit für die Spielzeuge, Leinen und so weiter ebenfalls gegeben sein müssen und in die Anforderungen an die Produkte eingeflossen sind. Die Futter- und Wassernäpfe sowie einzelne Spielzeuge haben mehrere Funktionen gleichzeitig. So kommen sie sowohl am Heimatstandort der Hunde wie auch im Einsatz zur Anwendung.

Mit dieser ersten Ausschreibung sollen 330 Ausstattungssätze zur Grundausstattung beschafft werden, die der allgemeinen Hundehaltung und Fortbildung der von Diensthunden in der Bundeswehr zu besetzenden Diensthunden betreffen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Mecklenburgische Seenplatte (DE80J, NUTS 3)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es werden 311 Sets Hudnesgrundausstattung für die Diensthunde der Bundeswhr beschafft. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und der beigefügten Material- und Leistungsliste.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

20.02.2023

31.10.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.01.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.01.2023

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.12.2022



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