Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Durchführung von Eignungs- und Auswahlverfahren für die Bundespolizei-Fliegergruppe
B 12.15 - 0511/22/VV : 1
Ausbildung in Flugschulen (80412000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Durchführung der Eignungs- und Auswahlverfahren für Hubschrauberpiloten/innen, Flugtechniker/innen, Certifying Staff Cat. B Trainees, Werkstoffprüfer/innen Stufe 2 und Prüfer/innen von Luftfahrtgeräten Klasse 4 der Bundespolizei-Fliegergruppe
3.151.260,50
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Schulung und Simulation für Luftfahrzeuge, Raketen und Raumfahrzeuge (80650000)
Spezialausbildung (80510000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Auftragnehmerin stellt für die ersten beiden Testverfahren geeignete Räumlichkeiten, die einen ungestörten und DIN 33430 ("Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik") - konformen Ablauf ermöglichen, zur Verfügung.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Eignungs- und Auswahlverfahren für Hubschrauberpiloten/innen, Flugtechniker/innen, Certifying Staff Cat. B Trainees, Werkstoffprüfer/innen Stufe 2 und Prüfer/innen von Luftfahrtgeräten Klasse 4 der Bundespolizei-Fliegergruppe.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Sofern das maximale Auftragsvolumen durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
Laufzeit in Monaten: 48
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
a) Angaben zu den technischen Fachkräften
Für die Durchführung des Assessment Centers sind psychologisch geschulte Personen (Untersuchungsleiter/innen) notwendig. Die Untersuchungsleiter/innen besitzen jeweils einen Hochschulabschluss als Dipl. Psychologe/in bzw. Psychologe/in (M.Sc.) mit dem Schwerpunkt Luftfahrtpsychologie oder Luftfahrtpersonal. Darüber hinaus besitzen sie eine mind. zweijährige Erfahrung im Bereich der Personalauswahl für die Luftfahrt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Auflistung von mind. zwei Fachkräften ein, die die o. g. Anforderungen erfüllen. Neben dem Nachweis der geforderten akademischen Anforderungen sind die relevanten Erfahrungen der benannten Fachkräfte anhand von min. drei durchgeführten Eignungs- und Auswahlverfahren (EAV) in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) darzustellen.
Zu den Erfahrungen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
b) Beschreibung der technischen Ausrüstung
Die Auftragnehmerin stellt für die ersten beiden Testverfahren geeignete Räumlichkeiten, die einen ungestörten und DIN 33430 - konformen Ablauf ermöglichen, zur Verfügung. Außerdem stellt die Auftragnehmerin die erforderliche technische Ausstattung (IT-System) für die IT-basierten Tests und Tests der Eignungsdiagnostik (Simulator), die technische Geräte erforderlich machen, bereit.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Beschreibung der technischen Ausrüstung ein, aus der hervorgeht, dass die o. g. Anforderungen erfüllt werden. Gehen Sie hierbei insbesondere auf den notwendigen Simulator ein.
c) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die Bewertung und das gesamte Auswahlverfahren entsprechen den definierten Qualitätsstandards der DIN 33430 ("Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik"). Darüber hinaus führt die Auftragnehmerin die Untersuchung gemäß Qualitätsmanagement (DIN 33430 und ISO 9001) durch.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Bescheinigung einer unabhängigen Akkreditierungsstelle ein, die bestätigt, dass die Anforderungen mindestens nach DIN 33430 und ISO 9001:2015 für den Bereich Personalauswahl bzw. Eignungs- und Auswahlverfahren genügen.
Hinweis: Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig, insbesondere bereits abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf abweichend von § 21 Abs. 6 VgV die Laufzeit der Rahmenvereinbarung höchstens sechs Jahre betragen.
IV.2)
Verwaltungsangaben
14.12.2022
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19.01.2023